Sprachkenntnisse
Für diesen Studiengang sind englische Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:
- Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Lehrsprache
- mindestens 7,0 Punkte beim International English Language Testing System (IELTS, „IELTS Academic“ (IELTS online) oder „IELTS Indicator“), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
- Certificate in C 1 Advanced English oder Certificate C 2 Proficiency in English beim Cambridge exam
- insgesamt mindestens 945 Punkte im Test of English for International Communication (TOEIC)
- mindestens 95 Punkte im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT oder „TOEFL iBT home edition“)
- Stufe III oder Stufe IV bei UNIcert®
- PTE Academic, mit einem Score von mindestens 76
- eine Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Sprachkenntnissen auf GER C 1-Niveau oder höher; nicht anerkannt werden Sprachkenntnisse, die nur in Teilen GER C 1-Niveau entsprechen oder für die eine niedrigere
Sprachkenntnisstufe ausgewiesen ist
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)