1) Hinweis für Bewerber*innen auf ein höheres Fachsemester im B.Sc. Psychologie, die nicht aus einem berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule wechseln: Sollten Sie nach dem Bachelorstudium einen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie sowie die staatliche Psychotherapeutische Prüfung nach der neuen Fassung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) anstreben, dann wird Ihr Bachelorabschluss im Rahmen der Zulassung zum klinischen Masterstudiengang von der entsprechenden Universität und anschließend im Rahmen der Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung nochmal von der zuständigen Behörde (in der Regel das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe) des Bundeslandes, in dem sich die Masteruniversität befindet, geprüft. Die Entscheidung, ob Ihr Bachelorabschluss den berufsrechtlichen Voraussetzungen der PsychThApprO und des PsychThG entspricht und somit „approbationskonform“ ist, trifft am Ende also das jeweilige Landesprüfungsamt und nur diese Entscheidung ist rechtlich bindend. Einige Landesprüfungsämter in anderen Bundesländern akzeptieren anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht innerhalb eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengangs Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erbracht wurden, nicht. Das bedeutet, dass Sie nach einem Hochschulwechsel in ein höheres Fachsemester in einigen Bundesländern keinen klinischen Master antreten bzw. keine Approbation erwerben können. Baden-Württemberg ist hiervon nach unserem aktuellen Kenntnisstand nicht betroffen, für die Zukunft lässt sich jedoch keine gesicherte Aussage treffen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei Ihrer Entscheidung für oder gegen die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im B.Sc. Psychologie.
Falls Sie dazu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
2) Bitte beachten Sie, dass eine Vorabprüfung der anrechenbaren Module nicht möglich ist.
Anträge auf Leistungsanerkennung sind erst nach erfolgreicher Immatrikulation innerhalb des ersten Semesters zu stellen.