Musterstudiengang - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. Juni - 15. Juli        
Sommersemester: 01. Dez. - 15. Jan.

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
---- oder z.B. 120 Plätze (ZZVO 2023/24)

Weitere Informationen

Die Zugangsvoraussetzungen müssen entsprechend der jeweils gültigen Zulassungssatzungen angepasst werden !!!!!!!!

 

  • Bachelorabschluss oder gleichwertig anerkannter Abschluss im Studiengang Biochemie oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.
  • Note des Bachelorabschlusses: 2,7  oder besser
            oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
    Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
    140 Leistungspunkten (ECTS-Punkten) mit der Durchschnittsnote 3,0 oder besser.

   Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Biochemie.

 

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über das Campusportal der Universität Ulm müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer-und Notenübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben LINK BEARBEITEN !!!!!!!!
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studienganges mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offiziellen Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein.

Bei zulassungsfreien Studiengängen:

Eine Zulassung erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einhaltung der Form und Frist Ihrer Bewerbung sowie Vollständigkeit der Nachweise
  • Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen
  • Erfüllung der inhaltlichen Gleichwertigkeit Ihrer Studienqualifikation (Entscheidung des Zulassungsausschusses) 

 

 

Bei zulassungbeschränkten Studiengängen:

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl nach dem Grad der Qualifikation, die nach der Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. nach der Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen bestimmt wird. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Im Haupt- und ggf. stattfindenden Nachrückverfahren werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, welche bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingegangen sind. Können im Hauptverfahren nicht alle Studienplätze besetzt werden, führt die Universität Ulm ein Nachrückverfahren durch.
Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet ein Losverfahren statt.

 

Auswahlgrenzen in den Vergabeverfahren

Wintersemester 2019/20:
Studienplätze: 30
Bewerbungen: 80
NC-Note: 3,0 (Abschlussnote/Durchschnittsnote)

Sommersemester 2020:
Studienplätze: 20
Bewerbungen: 32
NC-Note: 3,0 (Abschlussnote/Durchschnittsnote)

Wintersemester 2020/21:
Studienplätze: 30
Bewerbungen: 81
NC-Note: 3,0 (Abschlussnote/Durchschnittsnote)

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.

Weitere Informationen zum Masterstudiengang Biochemie

 

 

Wenn Sie ein Bachelorstudium in xx oder yy an der Universität Ulm absolvieren, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben und die nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
Angabe individuell nach Studiengang
- Bachelorabschluss mit der Gesamtnote x,x oder besser
- Bachelorarbeit mit der Note x,x oder besser
- Nachweis der erforderlichen englischen Sprachkenntnisse

Susanne Kufner

Büroöffnungszeiten
Di: 10:00 - 11:30 Uhr
Do:  9:00 - 11:30 Uhr

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00 - 13:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm
Room: E.64

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

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