Ihr Weg zum Doktorgrad

Promotion

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm. Das Team des Promotionsbüros hält auf dieser Seite alle relevanten Informationen für Promovierende bereit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Bitte beachten Sie: Das Promotionssekretariat ist derzeit nicht vollständig besetzt. Es kann daher zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Unterlagen kommen. Wir danken für Ihr Verständnis! 

Universitätsöffentliche Promotionskolloquien (Dr.med./Dr.med.dent.):

12.4.2024 ab 12:00 Uhr - Ort: O29, Raum 3003/3004
25.4.2024 ab 12:00 Uhr - Ort: O29, Raum 3003/3004
26.4.2024 ab 12:00 Uhr - Ort: O29, Raum 3003/3004

Universitätsöffentliche Promotionskolloquien (Dr.biol.hum.):
11.4.2024 ab 12:00 Uhr - Ort: O29, Raum 3003/3004
18.4.2024 ab 12:00 Uhr - Ort: O29, Raum 3003/3004

Liebe Doktoranden und Doktorandinnen,
Liebe Betreuerinnen und Betreuer,

seit dem 15.11.2022 gilt eine neue Promotionsordnung zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin bzw. der Zahnmedizin. Bitte lesen Sie diese Ordnung in der Zusammenschau mit der Rahmenpromotionsordnung der Universität Ulm.

Ab 01.06.2023 gilt

Bei der Abgabe des Antrags auf Annahme als Doktorandin/Doktorand sind die Angaben nach § 5 Abs. 3 PromO zu erfüllen: Jedes Promotionsvorhaben wird dann zusätzlich von einer wissenschaftlichen Begleitperson unterstützt.

Voraussetzungen für die wissenschaftliche Begleitperson:

  • an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm habilitiert oder berufen
  • ist fachkundig, aber einer anderen Einrichtung / Klinik / Institut zugeordnet, als der Betreuer/die Betreuerin
  • bei nicht an der Universität bzw. am Universitätsklinikum Ulm (inkl. Lehrkrankenhäuser) beschäftigten Betreuerinnen bzw. Betreuern muss die wissenschaftliche Begleitperson an der Universität oder dem Universitätsklinikum Ulm beschäftigt sein
  • Kein Abhängigkeitsverhältnis zur Betreuerin / zum Betreuer

Aufgaben der wissenschaftlichen Begleitperson:

  • Abgabe einer Stellungnahme zum Konzept des Promotionsvorhabens beim Antrag auf Zulassung und Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand
  • Unterschreibt, zusätzlich zum Betreuer/zur Betreuerin die Promotionsvereinbarung
  • Dokumentation der regelmäßigen Treffen
  • Ist Prüferin bzw. Prüfer (Wahlprüferin bzw. Wahlprüfer) im Kolloquium

Als „Qualitätssicherungsmaßnahmen“ nach § 6 Abs. 1 PromO werden anerkannt:

Englischsprachige Kurse:

  • Good Scientific Practice (Veranstalter: ProTrainU) + Publishing your dissertation - how to comply with German copyright (Veranstalter: kiz)

Ihr Team vom Promotionssekretariat

Tabea Friede und Katrin Mihr

Doktor der Medizin (Dr. med.) oder Zahnmedizin (Dr. med. dent.)

Formulare und Dokumente

Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Antrag zur Annahme als Doktorandin und Doktorand folgende Dokumente durch. Hier sind alle wichtigen Informationen und Regularien festgehalten, die Sie einhalten müssen:

Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.

Ethikvotum/Tierversuchsgenehmigung
In der Regel dürfen Sie mit Ihrer eigentlichen Forschungstätigkeit erst beginnen, wenn Ihr Vorhaben durch die zuständige Ethikkommission geprüft wurde (positives Ethikvotum) bzw. eine Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand reichen Sie daher bitte entweder das positive Ethikvotum, die Tierversuchsgenehmigung oder den „Prüfbogen Antragspflicht Ethikvotum“ ein.

Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.

  • Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
  • Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an. 
     

Einzureichende Dokumente (bitte komplett einreichen)

Bitte beachten Sie, dass bei Abgabe der Dissertation die Zwischen- und Abschlussberichte der halbjährlichen Treffen Ihres Doktorvaters/-mutter und Ihrer wissenschaftlichen Begleitperson mit abzugeben sind.

Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie. Alternativ legen Sie ggf. die deutsche Approbationsurkunde vor.

Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:

BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!

Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, bekommen Sie den nächstmöglichen Kolloquiumstermin zugewiesen. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.

Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.

Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden. 

Urheberrecht
Um Urheberrechtsproblematiken von vornhernein zu vermeiden, ist der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht zu empfehlen.

Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.

Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz

Kontakt

Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionssekretariat

Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany

Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
+49 731 50-33612
Fax: +49 731 50-33619

Sprechzeiten:
Mo+Mi: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.)

Formulare und Dokumente

Promotionsvereinbarung
Zu Beginn jedes neuen Promotionsvorhabens ist zwischen Doktorandin oder Doktorand und Betreuerin oder Betreuer eine Promotionsvereinbarung abzuschließen. Eine Ausfertigung der Promotionsvereinbarung reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand im Promotionssekretariat ein.

Immatrikulationspflicht
Für Doktorandinnen und Doktoranden besteht eine Immatrikulationspflicht (§ 38 LHG BW) bis zur Abgabe der Dissertation im Promotionssekretariat.

  • Studierende reichen zum Nachweis eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit TV-L-Verträgen (mind. 50%) können auf Antrag (bitte Bestätigung der Personalabteilung beifügen) befreit werden.
  • Externe müssen sich über das Studierendensekretariat anmelden und geben auf dem Antrag auf Annahme die Bewerbernummer an. 
     

Einzureichende Dokumente

Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir zur Feststellung der Äquivalenz die vollständigen Nachweise Ihres Studienabschlusses – d.h. beglaubigte Kopien der originalen Dokumente, ggf. der Transkription sowie der Übersetzung ins Deutsche oder Englische – in doppelter Kopie.

Die Erstellung einer kumulativen Dissertation muss vor ihrer Abgabe beantragt werden. Dabei reichen Sie Kopien aller Publikationen ein, die in die kumulative Dissertation eingebunden werden sollen, und machen zu jeder Publikation Angaben über Ihren Anteil daran. Dieser Eigenanteil muss von allen Koautorinnen und Koautoren bestätigt werden.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu kumulativen Dissertation im Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden.

Ist Ihre Dissertation – nach Rücksprache mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer – abgabefertig, reichen Sie diese bitte mit folgenden Dokumenten im Promotionssekretariat ein:

BITTE VERZICHTEN SIE BEI DER ABGABE IHRER UNTERLAGEN AUF KLARSICHTFOLIEN!

  • Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • sieben Exemplare Ihrer Dissertation
  • Unterschriebener und datierter (wissenschaftlicher) Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste
  • Belegexemplare, falls zur Dissertation bereits Publikationen vorliegen
  • Nachweis über die Teilnahme an einem 2-stündigen Urheberrechtskurs

Nach Einreichen der Dissertation erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Cloud der Dekanatsverwaltung, wo Sie bitte die Word- und die PDF-Datei Ihrer Dissertation hochladen. Bitte reichen Sie weder CDs noch USB-Sticks ein.

Nach Abgabe der Dissertation erfolgt die formale Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der Dissertation durch den Promotionsausschuss. Das Promotionsverfahren wird eröffnet, die Gutachter angeschrieben. Wenn die Gutachten vorliegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kolloquiumstermin. Mit dem Einladungsschreiben informieren wir Sie über die jeweils gültigen Rahmenbedingungen des Kolloquiums. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausgehändigt. Die Promotionsurkunde und das damit verbundene Recht zur Führung des Doktorgrades erhalten Sie, nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde.

Die Dissertation unterliegt einer Veröffentlichungspflicht. Deshalb muss sie nach der mündlichen Prüfung innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. In der Regel geschieht dies über das Publikationsmanagement des kiz.

 

Ombudspersonen
In Konfliktsituationen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden. 

Urheberrechtskurs
Der Besuch eines mindestens 2-stündigen Seminars zum Thema Urheberrecht ist gem. Promotionsordnung verpflichtend. Es empfiehlt sich, dies zu Beginn der Promotionszeit zu planen.

Informationen zu Urheberrecht und Zitation
Auf den Seiten des kiz-Publikationsmanagements finden Sie Informationen zum Urheberrecht sowie korrekter Zitation.

Fit für die Diss
Das kiz bietet desweiteren mehrmals im Semester einen 4-teiligen Kurs speziell für Studierende der Medizinischen Fakultät an. Wann und wie Sie sich dafür anmelden können erfahren Sie auf der entsprechenden Kursseite Fit für die Diss (MED) des kiz.

Weitere interessante Kurs-Angebote des kiz

Kontakt

Universität Ulm
Medizinische Fakultät
Promotionssekretariat

Meyerhofstraße M28/TTU
89081 Ulm - Germany

Katrin Mihr
katrin.mihr(at)uni-ulm.de
+49 731 50-33612
Fax: +49 731 50-33619

Sprechzeiten:
Mo: 9:00-12:00 Uhr
Di: 13:00-15:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
Do: 13:00-15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung