Sprachkenntnisse

 

Für diesen Studiengang sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.

Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit deutschsprachigen Anteilen
  • Goethe-Zertifikat B2
  • bestandene Prüfung telc Deutsch B2-Zertifikat
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) B2-Zertifikat
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 mit einer bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registrierten Prüfungsordnung
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe 3 oder besser in allen vier Teilprüfungen (papierbasiert oder digital).

    Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)