Sprachkenntnisse
Für diesen Studiengang sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit deutschsprachigen Anteilen
- Goethe-Zertifikat B2
- bestandene Prüfung telc Deutsch B2-Zertifikat
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) B2-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-1 mit einer bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registrierten Prüfungsordnung
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe 3 oder besser in allen vier Teilprüfungen (papierbasiert oder digital).
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)