Sprachkenntnisse

Für diesen Studiengang sind englische Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.

Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:

  • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Lehrsprache
  • mindestens 5,5 Punkte beim International English Language Testing System (IELTS, „IELTS Academic“ (IELTS online) oder „IELTS Indicator“), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • First Certificate in English (FCE), Certificate in English Language Skills (CELS) Vantage oder Business English Certificate (BEC) Vantage Cambridge exam English for Speakers of Other Languages (ESOL) (Cambridge University)
  • insgesamt mindestens 785 Punkte im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • mindestens 72 Punkte oder im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT oder „TOEFL iBT home edition“)
  • Stufe II bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von mindestens 59 
  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Sprachkenntnissen auf GER B 2-Niveau oder höher; nicht anerkannt werden Sprachkenntnisse, die nur in Teilen GER B 2-Niveau entsprechen oder für die eine niedrigere Sprachkenntnisstufe ausgewiesen ist
  • eine Hochschulzugangsberechtigung, aus der hervorgeht, dass die*der Bewerber*in in den letzten 2 Jahren Spracherwerb jeweils mindestens 5 Punkte erzielt hat.

Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)