Sprachkenntnisse
Für diesen Studiengang sind englische Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:
- Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Lehrsprache
- mindestens 5,5 Punkte beim International English Language Testing System (IELTS, „IELTS Academic“ (IELTS online) oder „IELTS Indicator“), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
- First Certificate in English (FCE), Certificate in English Language Skills (CELS) Vantage oder Business English Certificate (BEC) Vantage Cambridge exam English for Speakers of Other Languages (ESOL) (Cambridge University)
- insgesamt mindestens 785 Punkte im Test of English for International Communication (TOEIC)
- mindestens 72 Punkte oder im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT oder „TOEFL iBT home edition“)
- Stufe II bei UNIcert®
- PTE Academic, mit einem Score von mindestens 59
- eine Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Sprachkenntnissen auf GER B 2-Niveau oder höher; nicht anerkannt werden Sprachkenntnisse, die nur in Teilen GER B 2-Niveau entsprechen oder für die eine niedrigere Sprachkenntnisstufe ausgewiesen ist
- eine Hochschulzugangsberechtigung, aus der hervorgeht, dass die*der Bewerber*in in den letzten 2 Jahren Spracherwerb jeweils mindestens 5 Punkte erzielt hat.
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)