Auffüll-/Vergabeverfahren im Studiengang Medizin

(gültig für eine Bewerbung höheres Fachsemester und Studienplatztausch im Studiengang Medizin)

 

Voraussetzungen Vorklinik im Studiengang Medizin

zweites bis viertes vorklinisches Semester: 2. - 4. Fachsemester

1. Anzahl der vorklinischen Leistungsnachweise gemäß Tabelle

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

FachsemesterVoraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch)
2. FachsemesterMindestens 3 Leistungsnachweise aus:
Praktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen
Praktikum Medizinische Terminologie
3. FachsemesterPraktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen
Praktikum Medizinische Terminologie
Seminar Anatomie
UND
Mindestens 1 Leistungsnachweis aus:
Kursus der Mikroskopischen Anatomie
Kursus der Makroskopischen Anatomie
Praktikum der Physiologie
Praktikum der Biochemie
4. FachsemesterPraktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen
Praktikum Medizinische Terminologie
Seminar Anatomie
Kursus der Mikroskopischen Anatomie
UND
Mindestens 1 Leistungsnachweis aus:
Kursus der Makroskopischen Anatomie
Praktikum der Physiologie
Praktikum der Biochemie

Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Nachreichfrist hochzuladen/nachzureichen (beim Studienplatztausch digital einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.

Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.

 

Voraussetzungen Klinik im Studiengang Medizin

Erstes klinisches Semester: 5. Fachsemester

1. Das Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

 

Zweites bis sechstes klinisches Semester: 6. - 10. Fachsemester

1. Anzahl von klinischen Leistungsnachweisen gemäß Tabelle

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

FachsemesterVoraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch)
2. klinisches Semester
(6. Fachsemester)
Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
UND
Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
- Pharmakologie, Toxikologie ODER - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
UND
Mindestens zwei weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
3. klinisches Semester
(7. Fachsemester)
Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
UND
Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
- Pharmakologie, Toxikologie ODER - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Humangenetik
UND
Mindestens vier weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
4. klinisches Semester
(8. Fachsemester)
Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
UND
Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
- Pharmakologie, Toxikologie
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Humangenetik
- Pathologie
- Chirurgie ODER - Innere Medizin
UND
Mindestens acht weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14)
5. klinisches Semester
(9. Fachsemester)
Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
UND
Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
- Pharmakologie, Toxikologie
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Humangenetik
- Pathologie
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Kinderheilkunde
UND
Mindestens 12 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14)
UND
Mindestens zwei Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)
6. klinisches Semester
(10. Fachsemester)
Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
UND
Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
- Pharmakologie, Toxikologie
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Humangenetik
- Pathologie
- Chirurgie
- Innere Medizin
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Kinderheilkunde
UND
Mindestens 24 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14)
UND
Fünf Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Nachreichfrist hochzuladen/nachzureichen (beim Studienplatztausch digital einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.

Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.