Auffüll-/Vergabeverfahren im Studiengang Medizin
(gültig für eine Bewerbung höheres Fachsemester und Studienplatztausch im Studiengang Medizin)
Voraussetzungen Vorklinik im Studiengang Medizin
zweites bis viertes vorklinisches Semester: 2. - 4. Fachsemester
1. Anzahl der vorklinischen Leistungsnachweise gemäß Tabelle
2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Fachsemester | Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch) |
2. Fachsemester | Mindestens 3 Leistungsnachweise aus: Praktikum der Biologie für Mediziner:innen Praktikum der Chemie für Mediziner:innen Praktikum der Physik für Mediziner:innen Praktikum Medizinische Terminologie |
3. Fachsemester | Praktikum der Biologie für Mediziner:innen Praktikum der Chemie für Mediziner:innen Praktikum der Physik für Mediziner:innen Praktikum Medizinische Terminologie Seminar Anatomie UND Mindestens 1 Leistungsnachweis aus: Kursus der Mikroskopischen Anatomie Kursus der Makroskopischen Anatomie Praktikum der Physiologie Praktikum der Biochemie |
4. Fachsemester | Praktikum der Biologie für Mediziner:innen Praktikum der Chemie für Mediziner:innen Praktikum der Physik für Mediziner:innen Praktikum Medizinische Terminologie Seminar Anatomie Kursus der Mikroskopischen Anatomie UND Mindestens 1 Leistungsnachweis aus: Kursus der Makroskopischen Anatomie Praktikum der Physiologie Praktikum der Biochemie |
Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Nachreichfrist hochzuladen/nachzureichen (beim Studienplatztausch digital einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.
Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.
Voraussetzungen Klinik im Studiengang Medizin
Erstes klinisches Semester: 5. Fachsemester
1. Das Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Zweites bis sechstes klinisches Semester: 6. - 10. Fachsemester
1. Anzahl von klinischen Leistungsnachweisen gemäß Tabelle
2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Fachsemester | Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch) |
2. klinisches Semester (6. Fachsemester) | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) UND Leistungsnachweise in folgenden Fächern: - Pharmakologie, Toxikologie ODER - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie UND Mindestens zwei weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14) |
3. klinisches Semester (7. Fachsemester) | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) UND Leistungsnachweise in folgenden Fächern: - Pharmakologie, Toxikologie ODER - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie - Humangenetik UND Mindestens vier weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14) |
4. klinisches Semester (8. Fachsemester) | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) UND Leistungsnachweise in folgenden Fächern: - Pharmakologie, Toxikologie - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie - Humangenetik - Pathologie - Chirurgie ODER - Innere Medizin UND Mindestens acht weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14) |
5. klinisches Semester (9. Fachsemester) | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) UND Leistungsnachweise in folgenden Fächern: - Pharmakologie, Toxikologie - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie - Humangenetik - Pathologie - Chirurgie - Innere Medizin - Frauenheilkunde, Geburtshilfe - Kinderheilkunde UND Mindestens 12 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14) UND Mindestens zwei Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5) |
6. klinisches Semester (10. Fachsemester) | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) UND Leistungsnachweise in folgenden Fächern: - Pharmakologie, Toxikologie - Hygiene, Mikrobiologie, Virologie - Humangenetik - Pathologie - Chirurgie - Innere Medizin - Frauenheilkunde, Geburtshilfe - Kinderheilkunde UND Mindestens 24 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14) UND Fünf Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5) |
Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Nachreichfrist hochzuladen/nachzureichen (beim Studienplatztausch digital einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.
Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.