Berufliche Fortbildung

Es muss eine der folgenden beruflichen Fortbildungen vorliegen:

  • eine Meisterprüfung
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung im erlernten Beruf
  • ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
    als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA),
    als Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA),
    als Betriebswirt (VWA),
    als Betriebswirt in einem Schwerpunktfach (VWA),
    als Diplom- Finanzierungsfachwirt (VWA),
    als Kommunikationsfachwirt (VWA),
    wenn zuvor eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde
  • ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz
  • ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002

Gleichwertige Fortbildungen

Eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung liegt vor, wenn:

  • sie auf einer zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
  • es sich um eine Aufstiegsfortbildung handelt,
  • der Lehrgang mind. 400 Unterrichtsstunden umfasst und
  • der Umfang der Inhalte und Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung vergleichbar sind.
  • es sich um eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildung handelt.

Beispiele:

  • Fortbildungen zum Fachwirt (IHK), wie Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Industriefachwirt, Versicherungsfachwirt, Fachkaufleute, Operative und strategische IT-Professionals, Betriebswirte (IHK)
  • Weiterbildungen in den Berufen der Krankenpflege für Gerontopsychiatrie, Intensivpflege, Nephrologie, Onkologie, Operationsdienst und Endoskopiedienst, Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste, Psychiatrie, Rehabilitation, Stationsleitung
  • Weiterbildung von Krankenpflegern, Kinderkrankenpflegern für die Leitung des Pflegedienstes und Aufgaben in der Krankenhausbetriebsleitung
  • Weiterbildung von Krankenpflegern, Kinderkrankenpflegern für die Lehrtätigkeit und Leitung an Schulen für Krankenpflegeberufe

Kontakt

  • Bärbel Götz-Waniek
  • Zentrale Studienberatung
  • Universität Ulm
  • 89069 Ulm
  • Telefon: +49 (0)731/50-31757
  • Telefax: +49 (0)731/50-22074
  • Sprechzeit: Mi. + Fr. 9.00 - 12.00 Uhr