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Informationen zum "Findungsverfahren" im Vorfeld der Präsidentenwahl

Universität Ulm

Erklärung des Vorsitzenden der Findungskommission zum aktuellen Stand und Verfahren zur Wahl des Präsidenten / der Präsidentin der Universität Ulm: 

An der Universität Ulm ist zum 01.10.2015 die hauptamtliche Stelle der Präsidentin/des Präsidenten zu besetzen. Die Präsidentin/der Präsident ist Vorsitzende/r des kollegialen Vorstands der Universität (Präsidium) und vertritt die Hochschule. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz (LHG) insbesondere den §§ 16, 17 LHG. Die Stelle wurde im Dezember 2014 öffentlich und überregional ausgeschrieben, mit einer Bewerbungsfrist zum 24. Januar 2015. Auf die ausgeschriebene Stelle sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt 14 Bewerbungen eingegangen.

 Zur Vorbereitung der Wahl des Präsidenten wurde vom Vorsitzenden des Universitätsrats, Dr. Dieter Kurz, eine Findungskommission eingesetzt, deren Vorsitz er innehat. Der Findungskommission gehören jeweils drei Mitglieder des Universitätsrats - einschließlich des Vorsitzenden des Universitätsrats - und des Senats an sowie ein Vertreter/eine Vertreterin des Wissenschaftsministeriums mit beratender Funktion. Die Findungskommission beschließt auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen einen Wahlvorschlag mit bis zu drei Namen; dieser Wahlvorschlag bedarf des Einvernehmens des Wissenschaftsministeriums.

Die Bewertung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen durch die Findungskommission erfolgt Anfang März. Im Rahmen dieser Sitzung soll auch das weitere Procedere festgelegt werden. Voraussichtlich Mitte Juni werden dann der Universitätsrat und der Senat  (Wahlgremien) in einer gemeinsamen Sitzung unter der Leitung des Vorsitzenden des Universitätsrates den Präsidenten/die Präsidentin der Universität Ulm wählen.

Verantwortlich: Andrea Weber-Tuckermann