Künstliche Intelligenz - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. Juni - 15. Juli        
Sommersemester: 01. Dez. - 15. Jan.

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
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Wichtige Information:

Vom 23. April bis voraussichtlich 07. Mai 2024 steht das Campusportal der Universität Ulm nicht zur Verfügung. In dieser Zeit ist es nicht möglich, Bewerbungen anzulegen, zu bearbeiten oder abzugeben. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Unterbrechung. Unsere Teams arbeiten intensiv daran, das Portal so schnell wie möglich wiederherzustellen. Weitere Informationen zur Portalsperre.

Vielen Dank für Ihre Geduld und Kooperation.
Das Team der Universität Ulm

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren

  • im Studiengang Informatik, Software Engineering, Medieninformatik oder Künstlichen Intelligenz, nachgewiesen durch eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,7 oder besser

    oder, soweit noch kein Abschluss vorliegt,

    durch die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit der Durchschnittsnote 2,7 oder besser

ODER

  • im Studiengang Kognitionswissenschaft, Mathematik, Datenwissenschaft, Physik, Ingenieurwissenschaften oder in einem anderen Studiengang mit Bezug zur Künstlichen Intelligenz, nachgewiesen durch eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,3 oder besser

    oder, soweit noch kein Abschluss vorliegt,

    durch die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit der Durchschnittsnote 2,3 oder besser.

    Weiterhin nachzuweisen sind:
    • mindestens 30 ECTS in der praktischen und theoretischen Informatik
    • mindestens 22 ECTS in der Mathematik, insbesondere in den Bereichen linearen Algebra, Analysis, Numerik, Stochastik oder Statistik.
       
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Künstliche Intelligenz.

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records mit Leistungspunkten/Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten und der Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote.
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben (pdf)
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala des Studiengangs mit Angabe der untersten Bestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss, nachzuweisen auf der Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis oder auf einem offizielles Dokument der Hochschule.
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
 Bitte beachten:
  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrags müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachrreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrags erforderlich sein.

Eine Zulassung erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einhaltung der Form und Frist Ihrer Bewerbung
  • Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen
  • Erfüllung der inhaltlichen Gleichwertigkeit Ihrer Studienqualifikation (Entscheidung des Zulassungsausschusses) 

 

Wenn Sie ein Bachelorstudium in Informatik, Medieninformatik oder Software Engineering an der Universität Ulm absovieren, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie das Bachelorstudium abgeschlossen haben und die nachfolgende Zugangsvoraussetzung erfüllen:
- Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,7 oder besser

Weitere Informationen zum Masterstudiengang Künstliche Intelligenz

Ulrike Sperber

Öffnungszeiten:
Di: 10:00-11:30 Uhr
Do: 09:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 13:00 Uhr
Mi:  09:00 - 12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89081 Ulm