Kontaktdatenerfassung an der Uni Ulm

Die Universität Ulm ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Personen zu erfassen, die an Lehrveranstaltungen und sonstigen Zusammenkünften teilnehmen. Diese Dokumentation soll dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung eventueller Infektionsketten ermöglichen.

Zur elektronischen Kontaktdatenerfassung der Studierenden und Mitarbeitenden hat das kiz der Universität Ulm KNApp UU (Covid-19-App Uni Ulm) entwickelt - eine browserbasierte Weblösung, die mit QR-Codes funktioniert. Bitte scannen Sie den QR-Code am Raum/an der Fläche mit einem Smartphone oder nutzen Sie den angegebenen Weblink, um Ihre Daten einzutragen.

Rechtsgrundlage: Für den Studien- und Lehrbetrieb sowie für den allgemeinen Hochschul- und Forschungsbetrieb besteht für die Universität eine Verpflichtung zur Datenerhebung (§§ 6, 14,10 Corona-VO, § 4 Corona-VO Studienbetrieb und Kunst). Das Präsidium der Uni Ulm hat am 29.09.2020 entschieden, ein flächendeckendes elektronisches Datenerfassungssystem einzuführen und auf einen papiergebundenen Prozess zu verzichten.

Bei Fragen zur elektronischen Kontaktverfolgung schreiben Sie bitte an: knapp(at)uni-ulm.de

FAQs Kontaktdatenerfassung

Es wird ein standardmäßiges Smartphone oder ein anderes internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet) benötigt.
Die Registrierungsseite KNApp UU wird über ein kamerabasiertes Endgerät (z. B. Smartphone) via QR-Code-Scan aufgerufen. Die Registrierungsseite kann auch durch unmittelbare Eingabe der Web-Adresse, die unterhalb des QR-Codes angegeben ist, aufgerufen werden. Personen ohne entsprechende Endgeräte bitten Hilfspersonen (Lehrende, Veranstaltungsleitung, andere Teilnehmende), die Daten über deren Geräte zu erfassen.
Nach Aufruf der Registrierungsseite werden zunächst die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer) und die Aufenthaltsdauer abgefragt.

Die Nutzerinnen- und Nutzer bestimmen durch Auswahl, ob für künftige Registrierungsvorgänge die eingegeben Daten gespeichert werden sollen; bei künftigen Registrierungsvorgängen müssen die Daten dann nicht mehr erneut eingegeben werden. Nach Betätigung des Buttons „Weiter“ werden in einem neuen Fenster dann „Beginn und Ende“ des Aufenthalts im betreffenden Raum abgefragt. Es werden dazu Auswahlmöglichkeiten angeboten, die angepasst werden können. Standardmäßig beträgt die Voreinstellung 1,5 h.

Nach Eingabe aller benötigten Daten wird der Registrierungs- und Dokumentationsvorgang durch den Button Bestätigenbeendet.

Sollten Sie kein internetfähiges Endgerät zur Hand haben, bitten Sie Hilfspersonen (Lehrende, Veranstaltungsleitung, andere Studierende, andere Teilnehmende), die Daten über deren Endgeräte für Sie zu erfassen.

Ja. Nach § 4 Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst sowie nach den §§ 6, 10 und 14 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist die Universität dazu verpflichtet, von allen Personen die Kontaktdaten zu erheben und zu speichern, die an Veranstaltungen, Angeboten und Aktivitäten der Universität vor Ort teilnehmen.

Verweigern Personen die Erhebung ihrer Kontaktdaten, sind diese von der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Zur Registrierung werden benötigt:

  • Vor- und Nachname,
  • Anschrift (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) und
  • Telefonnummer sowie die
  • Aufenthaltsdauer.

Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung gilt für alle Personen, die sich mit mindestens einer weiteren Personlänger als 15 Minutenin Räumen mit QR-Codes der Universität aufhalten (pandemierelevante Begegnungen). Sie betrifft also nicht nur Studierende, sondern auch Beschäftigte oder Besucherinnen und Besucher. Kontaktdaten werden erhoben für Lehrveranstaltungen, Gremiensitzungen oder andere Besprechungen, aber auch für Einrichtungen mit Besucherverkehr (z.B. im Studierendensekretariat). Auch Personen, die Veranstaltungen durchführen oder Sitzungen leiten (Vorsitzende, Lehrende etc.), müssen ihre Kontaktdaten angeben.

Ja, soweit auch Büroarbeitsplätze mit QR-Codes ausgestattet sind, müssen Kontaktdaten angegeben werden (z.B. im Studierendensekretariat, Einrichtungen mit Besucherverkehr).

Kontaktdaten sind in jedem aufgesuchten Raum, der mit einem QR-Code ausgestattet ist, neu anzugeben. Für jede Veranstaltung ist jeweils eine Kontakterfassung notwendig. Ihre vormals gespeicherten Daten werden Ihnen bei erneuter Registrierung wieder vorgeschlagen, wenn Sie diese Funktion in der Nachverfolgungs-App entsprechend aktiviert haben.

Nein. Die Kontaktdaten müssen vor Beginn der Veranstaltung abgegeben werden. Es ist aber möglich, die Aufenthaltsdauer noch einmal anzupassen, z.B. wenn die Veranstaltung länger als erwartet gedauert hat. Dies setzt voraus, dass der Browser nicht geschlossen wurde. Ansonsten ist der Registrierungsvorgang zu wiederholen.

Ist es ausnahmsweise erforderlich, einzelne Kontaktdaten papiergebunden zu erfassen (z.B. Ausfall W-LAN), besteht für Dozentinnen und Dozenten beziehungsweise für die Veranstaltungsleitungen die Möglichkeit, einzelne Personen bis zu 6 Stunden nach Veranstaltungsbeginn auf KNApp nachzuregistrieren. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an knapp(at)uni-ulm.de.

Die Kontaktdaten werden auf einem sicheren Server der Universität Ulm für längstens vier Wochen gespeichert. Danach werden die Daten gelöscht. Die Datenverarbeitung erfolgt nur zu dem Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG. Nur im Falle eines Auskunftsersuchens dieser Behörden werden die Daten zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen diesen übermittelt.

Wenden Sie sich bitte an: knapp(at)uni-ulm.de

Anleitungen zum QR-Code- Scannen:

Die Datenschutzerklärung zur Kontaktdatenerfassung im Rahmen der Corona-Pandemie finden Sie hier!