Vortrag „BAföG und Studienfinanzierung“ mit Beratung
Zeit : Dienstag , 24. März, 13:00 - 13:30 UhrVeranstalter : Studierendenwerk Ulm, Studienfinanzierung
Ort :Universität Ulm, Zoom
BAföG lohnt sich!
- Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet.
- Höchstförderung (ohne Kinderbetreuungszuschlag): bis 29 Jahre 992 €, ab 30 Jahren 1.088 €
- Kalkulierbarkeit: Das zurückzuzahlende Darlehen beträgt höchstens rund 10.010 €.
- Die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit und erfolgt in angemessenen Raten, abhängig vom Einkommen und anderen Faktoren.
- Wer den Höchstsatz für Bachelor- und Masterstudium erhält, muss nur etwa 1/5-tel der gesamten Förderung zurückzahlen!
- Minijob anrechnungsfrei.
- Zusätzliches Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus.
- Eine einmalige 1.000 € Studienstarthilfe auf separaten Antrag im BAföG als Zuschuss für unter 25-jährige Erstsemester aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug.
WICHTIG: BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bezahlt.
Um die Frist zu wahren, können Sie einen formlosen Antrag stellen, der per Post oder als PDF-/JPEG-Datei per E-Mail eingereicht werden kann (Unterschrift nicht vergessen!).
Am schnellsten und einfachsten stellen Sie Ihren Antrag als eAntrag über die Online-Plattform „BAföG Digital“.
Kontakt: Studierendenwerk Ulm, Abteilung Studienfinanzierung
Teilnahme per Zoom (Meeting-ID: 826 0180 2281, Kenncode: 366811)