Sprachkenntnisse
Für diesen Studiengang sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:
- Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung in Bezug auf die sprachlichen Anforderungen entspricht
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder besser mit einer bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registrierten Prüfungsordnung
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe 4 oder besser in allen vier Teilprüfungen (papierbasiert oder digital)
- bestandener Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
- bestandene Prüfung telc Deutsch C1 Hochschule
- Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
- Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden entsprechend dem Anhang zum Beschluss der KMK vom
02.06.1995 in der jeweils gültigen Fassung für den „Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“.
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)