Auswahlverfahren für den Studiengang Zahnmedizin

In Zahnmedizin werden bundesweit 5 % der verfügbaren Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben. An der Universität Ulm stehen 3 Studienplätze im Wintersemester für ausländische Studienbewerbende bereit.

Die Nachfrage für diese Studienplätze ist sehr groß. An der Universität Ulm gingen im letzten Bewerbungsverfahren für Zahnmedizin ca. 100 Bewerbungen ein. Tatsächlich sind die Chancen auf einen Studienplatz für diesen Studiengang nur mit sehr guten Noten realistisch.

Zur Auswahl wird herangezogen

die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
 

Sprachnachweis

Der Sprachnachweis muss zur Bewerbungsfrist vorliegen. Die Universität Ulm akzeptiert nur die nachfolgenden Sprachzertifikate:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.

Bewerbungsinformationen

uni-assist e.V.
D-11507 Berlin

Für die Universität Ulm ist bei uni-assist nur eine Online-Bewerbung erforderlich. Es sind keine Unterlagen per Post zu verschicken.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten www.uni-assist.de

Wintersemester 20. Mai – 15. Juli

Der Antrag auf Zulassung einschließlich aller Nachweise muss bis 15. Juli bei uni-assist eingegangen sein (Ausschlussfrist). Das Nachreichen von Unterlagen nach der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Hochschulzugangsberechtigung
  2. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
  3. APS-Zertifikat bei Bewerbern aus China, Indien oder Vietnam

 

Sind Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist eine amtliche
Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
Die Nachweise und entsprechende Übersetzungen sind online bei uni-assist einzureichen.