Nachweis englischer Sprachkenntnisse für englischsprachige Studiengänge

Bewerbende für einen englischsprachigen Studiengang müssen englische Sprachkenntnisse nachweisen.

Für die Masterstudiengänge Chemical Engineering, Chemistry, Energy Science and Technology, Molecular Medicine und Molecular and Translational Neuroscience sind Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Dies ist durch eines der folgenden Sprachnachweise zu erfüllen:

  • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache
  • 7,0 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • Certificate in C 1 Advanced English oder Certificate C 2 Proficiency in English beim Cambridge exam 
  • 490 (listening), 455 (reading), 180 (speaking) und 180 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • 95 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language  internet-based (TOEFL iBT)
  • Stufe III oder Stufe IV bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von 76 oder besser
  • GER C 1 Niveau oder höher ausgewiesen auf der Hochschulzugangsberechtigung. Eine in Teilen auf GER C 1 Niveau und niedriger ausgewiesene Sprachkenntnisstufe wird nicht anerkannt.

Für die Masterstudiengänge Biology, Biophysics, Finance, Physics, Quantum Engineering, Sensorsystemtechnik und Wirtschaftsphysik sind Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Dies ist durch eines der folgenden Sprachnachweise zu erfüllen:

  • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache
  • 5,5 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • First Certificate in English (FCE), Certificate in English Language Skills (CELS) Vantage oder Business English Certificate (BEC) Vantage Cambridge exam English for Speakers of Other Languages (ESOL) (Cambridge University)
  • 400 (listening), 385 (reading), 160 (speaking) und 150 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • 72 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT)
  • Stufe II bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von 59 oder besser
  • GER B 2 Niveau oder höher ausgewiesen auf der Hochschulzugangsberechtigung. Eine in Teilen auf GER B 2 Niveau und niedriger ausgewiesene Sprachkenntnisstufe wird nicht anerkannt, bzw. 6 Jahre Spracherwerb (Note: mindestens ausreichend bzw. 5 Punkte in den letzten 2 Jahren).

Der für den jeweiligen Studiengang erforderliche Sprachnachweis muss spätestens bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Einschreibung ohne den erforderlichen Sprachnachweis ist nicht möglich.

Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm.

 

Für die Masterstudiengänge Cognitive Systems und Communication and Information Technology finden Sie das erforderliche Sprachniveau, bzw. die erforderlichen Sprachzertifikate auf der Webseite des jeweiligen englischsprachigen Studiengangs.

 

Kontakt

Rosa-Anna Puccia-Gammaro

Öffnungszeiten:
Mi 14:00-15:30 Uhr
Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Di: 10:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Mi: 14:00-15:30 Uhr
 

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstr. 22
89081 Ulm