Nachweis englischer Sprachkenntnisse für englischsprachige Studiengänge

Bewerbende für einen englischsprachigen Studiengang müssen englische Sprachkenntnisse nachweisen.

Für die Masterstudiengänge Cognitive Systems, Communication and Information Technology, Molecular Medicine und Molecular and Translational Neuroscience sind Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Dies ist durch eines der folgenden Sprachnachweise zu erfüllen:

  • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache
  • 7,0 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS, IELTS Academic (IELTS online), IELTS Indicator) bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • Certificate in C 1 Advanced English oder Certificate C 2 Proficiency in English beim Cambridge exam 
  • 490 (listening), 455 (reading), 180 (speaking) und 180 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • 95 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language  internet-based (TOEFL iBT oder TOEFL iBT home edition)
  • Stufe III oder Stufe IV bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von 76 oder besser
  • GER C 1 Niveau oder höher ausgewiesen auf der Hochschulzugangsberechtigung. Eine in Teilen auf GER C 1 Niveau und niedriger ausgewiesene Sprachkenntnisstufe wird nicht anerkannt.

Für die Masterstudiengänge Biology, Biophysics, Chemical Engineering, Chemistry, Energy Science and Technology, Finance, Physics, Quantum Engineering, Sensorsystemtechnik und Wirtschaftsphysik sind Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich. Dies ist durch eines der folgenden Sprachnachweise zu erfüllen:

  • Hochschulabschluss in einem Studiengang mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache
  • 5,5 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS, IELTS Academic (IELTS online), IELTS Indicator bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
  • First Certificate in English (FCE), Certificate in English Language Skills (CELS) Vantage oder Business English Certificate (BEC) Vantage Cambridge exam English for Speakers of Other Languages (ESOL) (Cambridge University)
  • 400 (listening), 385 (reading), 160 (speaking) und 150 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
  • 72 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT oder TOEFL iBT home edition)
  • Stufe II bei UNIcert®
  • PTE Academic, mit einem Score von 59 oder besser
  • GER B 2 Niveau oder höher ausgewiesen auf der Hochschulzugangsberechtigung. Eine in Teilen auf GER B 2 Niveau und niedriger ausgewiesene Sprachkenntnisstufe wird nicht anerkannt
  • eine Hochschulzugangsberechtigung mit Nachweis über den Spracherwerb in den letzten 2 Jahren mit jeweils mindestens 5 Punkten.

Der für den jeweiligen Studiengang erforderliche Sprachnachweis muss spätestens bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Ausnahme: Für den Master Cognitive Systems muss der erforderliche Sprachnachweis bereits zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen.
Die Einschreibung ohne den erforderlichen Sprachnachweis ist nicht möglich.

Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm.