Sprachkenntnisse
Für diesen Studiengang sind englische Sprachkenntnisse auf Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Spätestens bis zum Ende der Einschreibfrist muss einer der folgenden Sprachnachweise nachgewiesen werden:
- 5,5 Punkte oder besser beim International English Language Testing System (IELTS, „IELTS Academic“ (IELTS online) oder „IELTS Indicator“), bei gleichzeitiger Angabe von Punktzahl und GER-Niveau wird die höher angegebene Sprachkenntnisstufe anerkannt
- First Certificate in English (FCE), Certificate in English Language Skills (CELS) Vantage oder Business English Certificate (BEC) Vantage Cambridge exam English for Speakers of Other Languages (ESOL) (Cambridge University)
- 400 (listening), 385 (reading), 160 (speaking) und 150 (writing) Punkte oder besser im Test of English for International Communication (TOEIC)
- 72 Punkte oder besser im Test of English as a Foreign Language internet-based (TOEFL iBT oder „TOEFL iBT home edition“)
- Stufe II bei UNIcert®
- PTE Academic, mit einem Score von 59 oder besser
- eine Hochschulzugangsberechtigung mit ausgewiesenen Sprachkenntnissen auf GER B 2-Niveau oder höher; nicht anerkannt werden Sprachkenntnisse, die nur in Teilen GER B 2-Niveau entsprechen oder für die eine niedrigere Sprachkenntnisstufe ausgewiesen ist
- eine Hochschulzugangsberechtigung, aus der hervorgeht, dass die*der Bewerber*in in den letzten 2 Jahren Spracherwerb jeweils mindestens 5 Punkte erzielt hat.
Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm (pdf)