Communication and Information Technology - Master of Science (M.Sc.)

Bewerbungsfristen   

Wintersemester: -------      
Sommersemester:  15. August - 30. September

Erforderliche Sprachkenntnisse:
englisch

Zulassungsbeschränkung:
---

Bewerber*innen mit einem deutschen Bachelorabschluss
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über das Campusportal.
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Bewerber*innen, die keinen deutschen Bachelorabschluss besitzen


1. Schritt: Onlinebewerbung über uni-assist
Registrieren Sie sich im uni-assist Online-Portal, beantworten Sie alle Grundfragen und Fragen zum ausgewählten Studiengang.

2. Schritt: Unterlagen hochladen
Laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen im uni-assist Online-Portal hoch und benennen Sie die Dokumente eindeutig auf Deutsch oder Englisch.

3. Schritt: Senden Sie den Antrag online an uni-assist
Es ist kein Antrag in Papierform erforderlich.

4. Bezahlen Sie die Bearbeitungskosten
(Eingang bei uni-assist innerhalb der Bewerbungsfrist!)

Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist elektronisch bei uni-assist eingegangen sein.

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule in dem Studiengang Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Elektronik oder in einem Studiengang, in dem Kenntnisse und Kompetenzen in mindestens sechs der acht Studienfächer „Grundlagen der Elektrotechnik“, „Mathematik“, „Grundlagen der Informatik/Programmierung“, „Signale und Systeme“, „Nachrichtentechnik“, „Schaltungstechnik“, „Elektromagnetische Felder und Wellen“, „Halbleitertechnik“ im Umfang von jeweils mindestens einem Modul nachgewiesen werden können oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren, jeweils nachgewiesen durch
     
  • eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,0 oder besser oder

  • die Zugehörigkeit der*des Bewerbenden zu den besten 20 % ihres*seines Jahrganges (bitte legen Sie hierfür ein offizielles Schreiben Ihrer Hochschule vor),

    oder,

  • soweit noch kein Abschluss vorliegt, durch die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit einer Durchschnittsnote 2,0 oder besser,

  • Ein Studienfach bezogener Lebenslauf
     
  • Die Zulassung zum Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nach § 2 der Bachelorabschluss noch nicht vorgelegt werden kann und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der*die Bewerber*in das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiengangs abschließen wird
     
  • Englische Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)

Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Master of Science Communication and Information Technology

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages im Campusportal müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis sowie Fächerübersicht / Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächerübersicht/Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten
  • Ein Studienfach bezogener Lebenslauf
  • Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse auf Niveau C 1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Indien oder Vietnam: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben
  • Sind Nachweise und einzureichende Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, bedarf es zusätzlich einer amtlichen Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung

Bitte beachten:

  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich
  • Bei der Stellung des Bewerbungsantrages müssen alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages erforderlich sein

Eine Zulassung erhalten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einhaltung der Form und Frist Ihrer Bewerbung sowie Vollständigkeit der Nachweise
  • Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen
  • Erfüllung der inhaltlichen Gleichwertigkeit Ihrer Studienqualifikation (Entscheidung des Zulassungsausschusses)
     

Yvonne Mayer

Büroöffnungszeiten
Di:        10:00 - 11:30 Uhr
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Abteilung II-1 Zulassung
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