Härtefallantrag in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen
5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere bei Personen vor, bei denen aus gesundheitlichen Gründen oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen die sofortige Aufnahme des Studiums zwigend erforderlich ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt außerdem bei Personen vor, die aus besonderen familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Ulm als Studienort angewiesen sind.
Bitte beachten Sie Folgendes:
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Die Gründe für den Härtefallantrag weisen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist mit einem Begründungsschreiben sowie aussagekräftigen Belegen (einfache Kopien) nach. Bei gesundheitlichen Gründen ist ein Attest eines Facharztes einzureichen in dem bestätigt wird, dass die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich ist.
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Härtefälle werden erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist geprüft.
Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller*innen im Zulassungsverfahren nach Leistung keinen Studienplatz bekommen haben.