Bewerbungsfristen:

Wintersemester:    01. April - 15. Mai         
Sommersemester: ---

Erforderliche Sprachkenntnisse:
deutsch

Zulassungsbeschränkung:
zulassungsbeschränkt (60 Plätze - ZZVO 2023/24)

 

 

 

Zulassungstest für den MSc Psychologie und MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie 2024:
Für die Bewerbungen für den MSc Psychologie und MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie im Wintersemester 24/25 wird voraussichtlich am 15.06.2024 ein Präsenztest stattfinden. Es handelt sich um einen Test für beide Studiengänge, sollten Sie sich für beide Studiengänge beworben haben und teilnehmen wird Ihr Testergebnis für beide Bewerbungen berücksichtigt.

Wichtige Information:

Vom 23. April bis voraussichtlich 07. Mai 2024 steht das Campusportal der Universität Ulm nicht zur Verfügung. Es können keine Bewerbungen angelegt, bearbeitet oder abgegeben werden.

Wir bitten um Verständnis.

Weitere Informationen zur Portalsperre

 

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Psychologie oder Bachelorabschluss in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, in welchem im Bereich Psychologie wenigstens 45 Leistungspunkte, darunter mindestens 28 Leistungspunkte aus den Bereichen Methodenlehre und Diagnostik erbracht wurden.
  • Bachelorabschlussnote 2,2  oder besser 

 

oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser

 

Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)

  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten / Diploma Supplement sofern vorhanden
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: aktueller Notenspiegel/Transcript of Records mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote und den bisher erreichten Gesamtleistungspunkten (ECTS)
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Indien oder Vietnam: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala der Hochschule mit ausgewiesener Mindestbestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss. Ist die Notenskala nicht auf dem Transcript of Records/Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis ausgewiesen, muss eine Bescheinigung oder ein offizielles Dokument über das Notensystem an der Hochschule eingereicht werden.
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise
  • Bei Namensänderung: Urkundlicher Nachweis
 Bitte beachten:
  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden.
  • Sollten Sie die Bewerbung an der Universität Ulm nicht selbst vornehmen und das Bewerbungsverfahren nicht selber durchführen können, ist es möglich, jemandem die Vollmacht zur Bewerbung und für Auskünfte zu erteilen.
    Was ist eine gültige Vollmacht:
    - notariell beglaubigte Vollmacht
    - Anwaltsvollmacht
    - Vollmacht (pdf) - Vorlage im pdf-Format zum Download

Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.

Passwort vergessen? 

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl aufgrund einer Rangliste.

Für die Bildung der Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen

 

Eine Teilnahme am freiwilligen Test verbessert Ihre Chance auf Zulassung wesentlich. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht nur für Bewerbende, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und 2 Wochen vor dem Termin eine Einladung erhalten. Es wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen zum Test finden Sie in der Studiengangsinformation.

 

Wintersemester 2017/18:
Studienplätze: 102
Bewerbungen: 720
Zulassungen:  - ohne Testergebnis bis Bachelorabschluss/Durchschnittsnote 1,0
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 1,9

Wintersemester 2018/19:
Studienplätze: 102
Bewerbungen: 663
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 2,0

Wintersemester 2019/20:
Studienplätze: 102
Bewerbungen: 803
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 1.7

Wintersemester 2020/21:
Studienplätze: 102
Bewerbungen: 1211
Zulassungen:   Kein Test, Losverfahren bis Bachelorabschluss/Durchschnittsnote 1,7

Wintersemester 2021/22:
Studienplätze: 102
Bewerbungen: 1211
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 1.7

Wintersemester 2022/23:
Studienplätze: 120
Bewerbungen: 1122
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis 2.1

Wintersemester 2023/24:
Studienplätze: 60
Bewerbungen: 572
Zulassungen:  - ohne Testergebnis keine Zulassungen
                        - je nach Testergebnis mit Bachelorabschluss/Durchschnittsnote bis x.x

 

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.

 

Weitere Informationen zum Studiengang Master Psychologie

Leif-Erik Ott

Öffnungszeiten:

Mo: 10:00-11:30 Uhr
Do: 9:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89069 Ulm
Raum: HeHo 22 E 65
Telefon: +4973150-24444