Außerkapazitärer Antrag

Bewerbungsfristen:

Wintersemester:     01. Juni - 15. Juli 
Sommersemester:   02. Dez. - 15. Jan.

Bitte beachten:

Zum Sommersemester 2026 werden die außerkapazitären Anträge online über das Campusportal der Universität Ulm gestellt.

Anträge, die in Papierform oder per E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Unterlagen (Vollmachten, Anerkennungsbescheide usw.) sind nicht erforderlich.

So bewerben Sie sich:
 

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm

  • Registrierung - ohne Rechtsanwalt:
    Haben Sie bereits einen Account im Campusportal der Universität Ulm?
    ja: Sie können den bestehenden Account für eine außerkapazitäre Antragstellung verwenden.
    nein: Sie registrieren sich online über das Campusportal.
    Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
  • Registrierung eines Mandanten/einer Mandantin durch die Rechtsanwaltskanzlei:
    Bitte registrieren Sie den Mandanten/die Mandantin wie folgt online über das Campusportal:
    - Tragen Sie bei “Persönliche Daten” die persönlichen Daten Ihres Mandanten/Ihrer Mandantin ein.
    - Tragen Sie bei “Kontaktdaten” die Adressdaten Ihrer Kanzlei ein sowie den Namen Ihrer Kanzlei unter Adresszusatz.
    Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
    Sollte der Mandant/die Mandantin bereits einen Account im Campusportal der Universität Ulm angelegt haben, darf dieser nicht für eine außerkapazitäre Antragstellung durch einen Rechtsanwalt verwendet werden. Bitte registrieren Sie den Mandanten/die Mandantin erneut.
     

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über das Campusportal Ihren Bewerbungsantrag.

Zum Campusportal

Weitere Informationen

Mit einem Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität machen die Antragstellenden geltend, dass die für den begehrten Studiengang festgesetzte Zulassungszahl unzutreffend ist. Eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität ist  - wenn überhaupt - nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen (sog. NC-Verfahren). Mit derartigen Gerichtsverfahren sind Kostenrisiken verbunden.
Die Universität lässt sich in diesen Verfahren anwaltlich vertreten.

Auskünfte zu Gerichtsverfahren werden von der Universität nicht erteilt.

Bitte beachten:

Bei außerkapazitären Anträgen für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin - 1. Fachsemester findet Paragraph § 37 der Hochschulzulassungsverordnung Anwendung. Eine Bewerbung bei hochschulstart.de im hochschuleigenen Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester (Vergabeverfahren zu einem Wintersemester) ist zwingend erforderlich.