Auswahlverfahren für Medizin

In Medizin werden bundesweit 5 % der verfügbaren Studienplätze an ausländische Studienbewerbende vergeben. An der Universität Ulm stehen folgende Studienplätze für ausländische Studienbewerbende bereit:

18 Studienplätze im Wintersemester

Die Nachfrage für diese Studienplätze ist sehr groß. An der Universität Ulm gingen im letzten Bewerbungsverfahren für Medizin ca. 300 Bewerbungen ein. Tatsächlich sind die Chancen auf einen Studienplatz für diesen Studiengang nur mit sehr guten Noten und sehr gutem TestAS-Ergebnis realistisch.

Auswahlgrenzen der letzten Verfahren:
Wintersemester 2021/22 Studienbewerbende bis Verfahrensnote 1,3
Wintersemester 2022/23 Studienbewerbende bis Verfahrensnote 1,4 

 

Zur Auswahl werden herangezogen

1. die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
2. der im TestAS erzielte Standardwert von Kerntest und Fachmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“
3. das Ergebnis des Sprachnachweises für den Hochschulzugang

Informationen zum digitalen TestAS
Wenn Sie den digitalen TestAS mit dem Fachmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“ oder "Medizin" oder "Lebenswissenschaften" abgelegt haben, wird dieser anhand dieser Vergleichstabelle berücksichtigt.

Sprachnachweis

Der Sprachnachweis muss zur Bewerbungsfrist vorliegen. Die Universität Ulm akzeptiert nur die nachfolgenden Sprachzertifikate:

  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura, Reifezeugnis, usw.)
  • Deutschsprachiger Hochschulabschluss mit mindestens 50% Unterrichtssprache Deutsch
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang –  DSH 2 oder DSH 3
  • Test Deutsch als Fremdsprache  – TestDaF, TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkollegs
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe  DSD II
  • Österreichisches Sprachdiplom C2 - ÖSD C2
  • telc Deutsch C 1 Hochschule
  • Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsch als Language A im IB-Diploma
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbarungen als hinreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkannt wurden.

Die Auswahlnote errechnet sich

a)  zu 50% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und

b)  zu 50% nach dem Ergebnis des TestAS. Der Durchschnitt aus dem erzielten Standardwert im Kerntest und dem erzielten Standardwert im Fachmodul „Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften“ ergibt die Note entsprechend der Umrechnungstabelle

Notenwerte werden auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt; es wird nicht gerundet.

Die aus a) und b) errechnete Note verbessert sich um 0,3, wenn als Sprachnachweis für den Hochschulzugang DSH-3, TestDaF 4 x 5 oder Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an Studienkollegs mit der Note „sehr gut“ nachgewiesen wird.

Bei Ranggleichheit der Auswahlnote wird vorrangig nach dem Ergebnis des TestAS ausgewählt. Bei weiterer Ranggleichheit entscheidet das Los.

Bewerbungsinformationen

uni-assist e.V.
D-11507 Berlin
Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten www.uni-assist.de

Wintersemester 01. Mai – 15. Juli

Der Antrag auf Zulassung einschließlich aller Nachweise muss bis 15. Juli bei uni-assist eingegangen sein (Ausschlussfrist). Das Nachreichen von Unterlagen nach der Bewerbungsfrist ist nicht möglich.

Dem Antrag auf Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Hochschulzugangsberechtigung
  2. TestAS (Test für ausländische Studierende) mit dem Fachmodul „Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften“
  3. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
  4. APS-Zertifikat bei Bewerbern aus China, Indien oder Vietnam

Sind Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist eine amtliche
Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.
Die Nachweise und entsprechende Übersetzungen sind online bei uni-assist einzureichen.

 

Umrechnungstabelle

Umrechnungstabelle gem. § 9 Abs. 4 b) der Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen) nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren.

TestAS- StandardwertNote gem. § 9 Abs. 4 b)
>=1251,0
1241,1
1231,1
1221,2
1211,3
1201,3
1191,4
1181,4
1171,5
1161,6
1151,6
1141,7
1131,7
1121,8
1111,9
1101,9
TestAS- StandardwertNote gem. § 9 Abs. 4 b)
1092,0
1082,0
1072,1
1062,2
1052,2
1042,3
1032,3
1022,4
1012,5
1002,5
992,6
982,6
972,7
962,8
952,8
942,9
932,9
TestAS- StandardwertNote gem. § 9 Abs. 4 b)
923,0
913,1
903,1
893,2
883,2
873,3
863,4
853,4
843,5
833,5
823,6
813,7
803,7
793,8
783,8
773,9
=<764,0

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