Auffüll-/Vergabeverfahren im Studiengang Medizin

(gültig für eine Bewerbung höheres Fachsemester und Studienplatztausch im Studiengang Medizin)

 

Voraussetzungen Vorklinik im Studiengang Medizin

zweites bis viertes vorklinisches Semester: 2. - 4. Fachsemester

1. Anzahl der vorklinischen Leistungsnachweise gemäß Tabelle

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Fachsemester

Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch)

2. Fachsemester

Praktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen

3. Fachsemester

Praktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen
Seminar Anatomie
Praktikum Terminologie
Kursus der Mikroskopischen Anatomie

4. Fachsemester

Praktikum der Biologie für Mediziner:innen
Praktikum der Chemie für Mediziner:innen
Praktikum der Physik für Mediziner:innen
Seminar Anatomie
Praktikum Terminologie
Kursus der Mikroskopischen Anatomie
Kursus der Makroskopischen Anatomie

Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) bei der Antragsabgabe hochzuladen (beim Studienplatztausch in Papierform beim Antrag einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.

Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.

 

Voraussetzungen Klinik im Studiengang Medizin

Erstes klinisches Semester: 5. Fachsemester

1. Das Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

 

Zweites bis sechstes klinisches Semester: 6. - 10. Fachsemester

1. Anzahl von klinischen Leistungsnachweisen gemäß Tabelle

2. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Fachsemester

Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch)

1. klinisches Semester
(5. Fachsemester)

Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
 

2. klinisches Semester
(6. Fachsemester)

1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
2.  Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
-  Pharmakologie, Toxikologie

oder
-  Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
3.  zwei weitere Leistungsnachweisein den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)

3. klinisches Semester
(7. Fachsemester)

1.   Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
2.   Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
-  Pharmakologie, Toxikologie
-  Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
-  Humangenetik
3.   vier weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)

4. klinisches Semester
(8. Fachsemester)

1.   Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
2.   Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
-  Pathologie
-  Pharmakologie, Toxikologie
-  Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
-  Chirurgie oder Innere Medizin
3.   acht weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14)

5. klinisches Semester
(9. Fachsemester)

1.   Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
2.   Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
-  Frauenheilkunde, Geburtshilfe

-  Kinderheilkunde
-  Pathologie
-  Pharmakologie, Toxikologie
-  Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
-  Chirurgie
-  Innere Medizin
3.   12 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14)

4.   zwei Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

6. klinisches Semester
(10. Fachsemester)

1.   Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
2.   Leistungsnachweise in folgenden Fächern:
-  Pathologie
-  Pharmakologie, Toxikologie
-  Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
-  Chirurgie
-  Innere Medizin
-  Frauenheilkunde, Geburtshilfe

-  Kinderheilkunde
3.   24 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
4.   fünf Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

Die Nachweise für die oben genannte(n) Voraussetzung(en) sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) bei der Antragsabgabe hochzuladen (beim Studienplatztausch in Papierform mit dem Antrag einzureichen - als  einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet.

Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.