Auffüll-/Vergabeverfahren im Studiengang Humanmedizin Staatsexamen
(aktualisiert 16. Februar 2023 - gültig für eine Bewerbung höheres Fachsemester Humanmedizin zum Sommersemester 2023 und Studienplatztausch zum Sommersemester 2023)
Voraussetzungen Vorklinik
zweites bis viertes vorklinisches Semester: 2. - 4. Fachsemester
1. Anzahl der vorklinischen Leistungsnachweise gemäß Tabelle
2. Los
Fachsemester | Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch) |
2. Fachsemester | Praktikum der Biologie für Mediziner:innen |
3. Fachsemester | Praktikum der Biologie für Mediziner:innen |
4. Fachsemester | Praktikum der Biologie für Mediziner:innen |
Die Nachweise für die oben genannten Voraussetzungen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) bei der Bewerbung über den Upload-Assistenten hochzuladen (beim Studienplatztausch in Papierform beim Antrag einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet
Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.
Voraussetzungen Klinik
Erstes klinisches Semester: 5. Fachsemester
1. Das Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1)
2. Los
Zweites bis sechstes klinisches Semester: 6. - 10. Fachsemester
1. Anzahl von klinischen Leistungsnachweisen gemäß Tabelle
2. Los
Fachsemester | Voraussetzungen (gelten auch für den Studienplatztausch) |
1. klinisches Semester | Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M1) |
2. klinisches Semester | 1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 2. Leistungsnachweise in folgenden Fächern: 3. zwei weitere Leistungsnachweisein den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14) |
3. klinisches Semester | 1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 2. Leistungsnachweise in folgenden Fächern: 3. vier weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14) |
4. klinisches Semester | 1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 2. Leistungsnachweise in folgenden Fächern: 3. acht weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14) |
5. klinisches Semester | 1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 2. Leistungsnachweise in folgenden Fächern: 3. 12 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1-14) 4. zwei Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5) |
6. klinisches Semester | 1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 2. Leistungsnachweise in folgenden Fächern: 3. 24 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14) 4. fünf Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5) |
Die Nachweise für die oben genannte(n) Voraussetzung(en) sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) bei der Bewerbung über den Upload-Assistenten hochzuladen (beim Studienplatztausch in Papierform mit dem Antrag einzureichen - als einfache Kopie). Es werden nur vollständig erbrachte Scheine gezählt, Teilleistungen sowie unbenotete Leistungen werden nicht mitgerechnet
Sofern die Zulassung in ein niedrigeres Fachsemester unter Rückstufung gegenüber dem tatsächlichen Fachsemester oder angerechneter Leistungsstand beantragt wird, sind die Bewerber:innen im Falle einer notwendigen Auswahl mit Nachrang hinter allen Bewerber:innen, die das beantragte Fachsemester noch nicht durchlaufen haben, zu berücksichtigen.