Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bewerbungsfristen:

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ausschlussfristen):

Wintersemester:     01.06. - 15.07. *    
Sommersemester:  01.12. - 15.01. *

Bewerbungsmöglichkeiten - Fachsemester (pdf)

* Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, die die Bewerbenden zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 01.09., bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 01.03. hochgeladen werden.

So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.

2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch.
Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assistenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.

Kontakt

Abt. II-1 Zulassung

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Helmholtzstr. 22
89081 Ulm

Weitere Informationen

Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)

  • Datenansicht (Protokoll der Onlinebewerbung)
  • Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: von der Hochschule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht /Transcript of Records mit den bis zur Bewerbungsfrist erbrachten Gesamtleistungspunkten
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel aus dem Masterstudium (mit ECTS-Angabe) sowie eine Beschreibung der absolvierten Module
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs
  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudium: Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
  • Bei Studienbewerber*innen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben: Nachweis Hochschulzugangsberechtigung
  • Hochschulortswechselnde, Studienunterbrechende: ggf. Nachweise bezüglich der Sozialkriterien (Schwerbehindertenausweis, Meldebescheinigung zusammen mit den Ehegatten/Kind, ausführliche Begründung)

 

 Bitte beachten:

  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
  • Bewerbungsunterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden, ein Verweis auf schon der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.

Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.

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Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG. Dabei sind die nachgewiesenen ECTS oder vergleichbare Leistungs- punkte erstes und die Anzahl der nachgewiesenen Leistungen zweites Kriterium. Bei bestehender Ranggleichheit entscheidet das Los.

Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nach Bewerbergruppen in dieser Reihenfolge:

  1. Bewerbergruppe: Aufrückende
    Bewerbende, die für das erste Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der Universität Ulm zugelassen sind.
  2. Bewerbergruppe: Hochschulortswechselnde, Studienunterbrechende
    Bewerbende, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union endgültig und nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschränkt zugelassen und immatrikuliert sind oder waren.
  3. Bewerbergruppe: Quereinsteigende, sonstige Bewerbende

Innerhalb der Bewerbergruppen wird nach Studienleistungen gerankt.  Ausschließlich bei Hochschulortswechselnden bzw. Studienunterbrechenden werden 50% der Studienplätze nach Studienleistungen (Rangliste), im Übrigen nach Sozialkriterien vergeben.