Bewerbung für ein höheres Fachsemester

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So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.

2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch.
Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assistenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.

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Weitere Informationen

Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)

  • Datenansicht (Protokoll der Onlinebewerbung)
  • Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel aus dem Masterstudium (mit ECTS-Angabe) sowie eine Beschreibung der absolvierten Module
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs
  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse entsprechend der Regelungen in den Zulassungssatzungen
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei ausländischem Studienabschluss: Notenskala der Hochschule
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung

 

 Bitte beachten:

  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
  • Bewerbungsunterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden, ein Verweis auf schon der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.

Freie Studienplätze in Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.

Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.