Bewerbungsfristen
Wintersemester: 01. April - 15. Mai
Sommersemester: 15. Oktober - 15. November
Bewerbungsfristen
Wintersemester: 01. April - 15. Mai
Sommersemester: 15. Oktober - 15. November
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Öffnungszeiten:
Di: 10:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Mi, Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Di: 10:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Mo, Mi, Do: 09:00-11:30, 14:00-15:30 Uhr
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung Master Chemistry.
Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
Bitte beachten:
Weitere Informationen zum Studiengang Master Chemistry.
Wenn Sie einen Bachelor in Chemie (FSPO-Versionen 2013 oder 2017) oder einen Bachelor in Wirtschaftschemie (nur FSPO-Version 2013) der Universität Ulm haben, ist keine Bewerbung erforderlich. Sie stellen im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie den Bachelor abgeschlossen haben und die Zugangsvoraussetzungen entsprechend der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Chemistry (Bachelorabschlussnote 3,0 oder besser und erforderlicher Englischnachweis) erfüllen.
Wenn Sie einen Bachelor in Wirtschaftschemie (FSPO-Version 2017) der Universität Ulm haben, ist unter folgender Voraussetzung keine Bewerbung erforderlich: Sie haben – nachgewiesen per Transcript of Records – den Wahlbereich „D3“ gemäß FSPO 2017 erbracht (25 LP in Chemie). In diesem Fall stellen Sie im Studiensekretariat einen Antrag auf Studiengangwechsel, sobald Sie den Bachelor abgeschlossen haben und die Zugangsvoraussetzungen entsprechend der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Chemistry (Bachelorabschlussnote 3,0 oder besser und erforderlicher Englischnachweis) erfüllen. Wenn Sie den Wahlbereich „D2“ erbracht haben, müssen Sie sich formal innerhalb der geltenden Fristen bewerben. Die Zulassung ist unter Auflagen möglich. Mit dem Wahlbereich „D1“ ist keine Zulassung in den Masterstudiengang Chemistry möglich.