Bewerbungsfristen
Wintersemester: 01. April - 15. Mai
Sommersemester: 01. Dezember - 15. Januar
Bewerbungsfristen
Wintersemester: 01. April - 15. Mai
Sommersemester: 01. Dezember - 15. Januar
Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Quantum Engineering.
Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist hochgeladen sein.
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Dr. Rachele Fermani
Studiengangskoordinatorin Studienkommission Physik
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
E-mail: rachele.fermani(at)uni-ulm.de
Telefon: +4973150-22292
a) Ein Nachweis über
b) ein schriftlicher Bericht in Englisch (Motivationsschreiben) im Umfang von max. 2 Seiten, aus dem sich neben der äußeren Qualität die überzeugende Erklärung des Interesses am Masterstudiengang sowie die Darstellung der besonderen Eignung und Motivation für diesen Studiengang und die Erwartungen für die persönliche und berufliche Zukunft ergeben,
c) ein wissenschaftlicher Werdegang, nachgewiesen durch Zeugnisse und andere Doku-
mente, insbesondere Nachweise über berufspraktische Tätigkeiten im Rahmen von einer
abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder Berufspraktika sowie außeruni-
versitäre Leistungen, die über die Eignung zu dem Studiengang besonderen Aufschluss
geben,
d) ein Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 (Niveau B 2) in der jeweils gültigen Satzung über die erforderlichen Sprachkenntnisse für ein Studium an der Universität Ulm,
e) Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er an einer inländischen Hoch-
schule im gleichen Masterstudiengang oder in einem verwandten Studiengang mit im We-
sentlichen gleichem Inhalt eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig
nicht bestanden hat oder der Prüfungsanspruch aus sonstigen Gründen nicht mehr be-
steht,
f) die in der jeweils gültigen Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Universität Ulm ggf. zusätzlich genannten Unterlagen.
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung Master Quantum Egineering.
Weitere Informationen zum Studiengang Master Quantum Engineering.