Studienorientierungsverfahren

Folgende Orientierungsverfahren werden an der Universität Ulm akzeptiert:

  • Teilnahme an einer fachspezifischen Infoveranstaltung der Universität Ulm
  • ein BEST-Seminar: ein zweitägiges Entscheidungs- und Zielfindungstraining für Schüler/-innen an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien zum Thema 'Studien- und Berufsorientierung.
  • ein Orientierungsverfahren für Studieninteressierte zur Unterstützung der Berufs- und Studienwahl. Hierbei werden ausschließlich folgende Verfahren anerkannt:
  1. www.was-studiere-ich.de
  2. Check-U der Arbeitsagentur
  3. Für den Studiengang Psychologie der OSA Psychologie
  • der Nachweis über die Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest, der im Rahmen eines Auswahlverfahrens in den Studiengängen an der Universität Ulm absolviert wurde

Für Lehramtsstudiengänge

Nach dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz (§ 60, Abs. 2 Nr. 6) ist für die Immatrikulation in Lehramtsstudiengängen die Teilnahme an einem besonderen, mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg abgestimmten, Lehrerorientierungstest nachzuweisen. Dabei handelt es sich um den Online-Selbsttest 'Career Counselling for Teachers' (CCT).

Weitere Informationen dazu auf der Seite des Kultusministeriums.

Bewerber Medizin und Zahnmedizin

Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin weisen die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren erst nach einer Zulassung bei der Immatrikulation nach.

Für Beruflich Qualifizierte (gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 5 und 6 LHG)
  • der schriftliche Nachweis über ein Beratungsgespräch als Teil des Hochschulzugangs