Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Bewerbungsfristen:

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Ausschlussfristen):

Wintersemester:  01.06. - 15.07. *     
Sommersemester:  01.12. - 15.01. *

Bewerbungsmöglichkeiten - Fachsemester (pdf)

* Ausschließlich Nachweise über Studienleistungen, die die Bewerbenden zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht erhalten haben, können bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 01.09., bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 01.03. hochgeladen werden.

Onlinebewerbung
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So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.

2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch.
Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assistenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.

Kontakt

Weitere Informationen

Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)

  • Datenansicht (Protokoll der Onlinebewerbung)
  • Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel aus dem Masterstudium (mit ECTS-Angabe) sowie eine Beschreibung der absolvierten Module
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs
  • Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse entsprechend der Regelungen in den Zulassungssatzungen
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China, Vietnam oder Indien: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung.
  • Bei ausländischem Studienabschluss: Notenskala der Hochschule
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung

 

 Bitte beachten:

  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
  • Bewerbungsunterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht akzeptiert.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden, ein Verweis auf schon der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.

Freie Studienplätze in Masterstudiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung werden an Bewerber*innen vergeben, die für ihr Bewerbungssemester entsprechende Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen.

Das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester erfolgt nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Studien- und Prüfungsleistungen und Leistungen gemäß § 35 LHG; bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und hilfsweise das Los.