Aktuelle Informationen
Erreichbarkeit Abteilung Zulassung
Die Abteilung II-1 Zulassung ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Beratungen erfolgen per E-Mail oder telefonisch zu den unten aufgeführten Zeiten.
Bewerbungen für diesen Studiengang erfolgen papierlos. Erforderliche Bewerbungsunterlagen laden Sie in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hoch. Dieser wird Ihnen nach der Onlinebewerbung angezeigt.
Unterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht bearbeitet oder bewertet.
Erreichbarkeit Abteilung Zulassung
Die Abteilung II-1 Zulassung ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen.
Beratungen erfolgen per E-Mail oder telefonisch zu den unten aufgeführten Zeiten.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 15.04. - 15.05.
Sommersemester: 15.10. - 15.11.
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.
2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch. Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assitenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. 9:00-11:30 Uhr
Di. 10:00-11:30 Uhr
Mo., Di. 14:00-15:30 Uhr
oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,8 oder besser
Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)
Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens abwesend sein und daher die Bewerbung an der Universität Ulm nicht selbst vornehmen können, ist es möglich, jemandem die Vollmacht zur Bewerbung zu erteilen.
Was ist eine gültige Vollmacht:
- notariell beglaubigte Vollmacht
- Anwaltsvollmacht
- Vollmacht - Vorlage im pdf-Format zum Download
Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.
Für die Bildung der ersten Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen. Die beste Note des Bachelorabschlusses bzw. die beste Durchschnittsnote steht an der Spitze der Rangliste. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Unter den vorausgewählten Bewerbern wird die Zulassungsentscheidung nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs getroffen. (siehe §§ 4 und 5 Zulassungssatzung)
Härtefallantrag in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen
5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt insbesondere bei Personen vor, bei denen aus gesundheitlichen Gründen oder aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen die sofortige Aufnahme des Studiums zwigend erforderlich ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt außerdem bei Personen vor, die aus besonderen familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Ulm als Studienort angewiesen sind.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Im Rahmen der Onlinebewerbung stellen Sie Ihren Antrag auf außergewöhnliche Härte. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen.
Die Gründe für den Härtefallantrag weisen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist mit einem Begründungsschreiben sowie aussagekräftigen Belegen (einfache Kopien) nach. Bei gesundheitlichen Gründen ist ein Attest eines Facharztes einzureichen in dem bestätigt wird, dass die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich ist.
Härtefälle werden erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist geprüft.
Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller*innen im Zulassungsverfahren nach Leistung keinen Studienplatz bekommen haben.
Ortsbindung im öffentlichen Interesse (insbesondere Spitzensportler)
1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen. Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden, Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind.
Dies sind insbesondere Bewerbende, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.
Bitte beachten Sie folgendes:
Weitere Informationen zum Studiengang Pharmazeutische Biotechnologie Master