Pharmazeutische Biotechnologie - Master of Science (M.Sc.)

  • erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
  • zulassungsbeschränkt (40 Plätze im Studienjahr 2022/23, davon 25 im WS22/23 und 15 im SS 23 - ZZVO 2022/23)

Bewerbungsfristen   (Ausschlussfristen)

Wintersemester:     01.04. - 15.05.
                          
Sommersemester:  15.10. - 15.11.

So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.

2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

 

Kontakt

Herr Wiker

Öffnungszeiten: Mo. und Mi. nach Vereinbarung

Telefonisch erreichbar: Mo.-Fr. (außer Di.) 09:00 - 11:30 Uhr, Di. 10:00 - 11:30 Uhr, Mo.-Do. 14:00 - 15:30 Uhr

 

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89081 Ulm
Raum: HeHo 22 E.64
Telefon: +4973150-24444

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Pharmazeutische Biotechnologie oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.
  • Bachelorabschlussnote 2,5  oder besser 

 

oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,8 oder besser

 

Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: aktueller Notenspiegel/Transcript of Records der Hochschule mit Durchschnittsnote und Gesamtleistungspunkten
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
  • Bei Abschlüssen aus China, Indien und Vietnam:  APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung
  • Bei ausländischem Studiumabschluss: Notenskala der Hochschule
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
  • Bei Härtefall: Begründungsschreiben und Nachweise
 Bitte beachten:
  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt
  • Bewerbungsunterlagen, welche in Papierform eingehen, werden nicht akzeptiert
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden. Ein Verweis auf schon an der Universität Ulm vorliegende Unterlagen ist nicht möglich.
  • Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens abwesend sein und daher die Bewerbung an der Universität Ulm nicht selbst vornehmen können, ist es möglich, jemandem die Vollmacht zur Bewerbung zu erteilen.
    Was ist eine gültige Vollmacht:
    - notariell beglaubigte Vollmacht
    - Anwaltsvollmacht
    - Vollmacht (pdf) - Vorlage im pdf-Format zum Download

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl in zwei Stufen.

Für die Bildung der ersten Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • 1. Stufe

Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen. Die beste Note des Bachelorabschlusses bzw. die beste Durchschnittsnote steht an der Spitze der Rangliste. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

  • 2. Stufe

Unter den vorausgewählten Bewerbern wird die Zulassungsentscheidung nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs getroffen. (siehe §§ 4 und 5 Zulassungssatzung)

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.