Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 01.04. - 15.05.
Sommersemester: 15.10. - 15.11.
Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)
Wintersemester: 01.04. - 15.05.
Sommersemester: 15.10. - 15.11.
So bewerben Sie sich:
1. Schritt: Registrierung im Campusportal der Universität Ulm
Sie registrieren sich online über "Mein persönliches Campusportal".
Nach der Selbstregistrierung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Freischaltcode und der Aufforderung zur Bestätigung Ihres persönlichen Accounts im Campusportal der Universität Ulm.
2. Schritt: Bewerbung im Campusportal der Universität Ulm
Sie stellen über "Mein persönliches Campusportal" Ihren Bewerbungsantrag und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Öffnungszeiten:
Mo: 10:00-11:30 Uhr
Mi: 9:00-11:30 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr
oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,8 oder besser
Bei der Stellung Ihres Bewerbungsantrages über "Mein persönliches Campusportal" müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
Für die Bildung der ersten Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen. Die beste Note des Bachelorabschlusses bzw. die beste Durchschnittsnote steht an der Spitze der Rangliste. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Unter den vorausgewählten Bewerbern wird die Zulassungsentscheidung nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs getroffen. (siehe §§ 4 und 5 Zulassungssatzung).
Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet ein Losverfahren statt.
Härtefallantrag
5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Ortsbindung im öffentlichen Interesse
1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.
Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Weitere Informationen zum Studiengang Pharmazeutische Biotechnologie Master