Studienplatztausch

Einen Antrag auf Studienplatztausch können Studierende in zulassungsbeschränkten Studiengängen ab dem zweiten Fachsemester stellen.

Ein Rechtsanspruch auf Studienplatztausch besteht nicht.

Ein Ringtausch mit mehreren Personen ist nicht möglich.

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)

Wintersemester: 01.06. - 15.07. 
Sommersemester: 01.12. - 15.01.

Bewerbungsfristen Master (Ausschlussfristen)

Wintersemester: 01.08. - 15.09.
Sommersemester: 01.02. - 15.03.

Nachreichfrist für aktuelle Studien- und Prüfungsleistungen für die Studiengänge 

  • Medizin und Zahnmedizin für das Wintersemester bis zum 30.09. (E-Mail-Eingang) und für das Sommersemester bis zum 31.03. (E-Mail-Eingang)
  • zulassungsbeschränkte Bachelor für das Wintersemester bis zum 15.09. (E-Mail-Eingang) und für das Sommersemester bis zum 15.03. (E-Mail-Eingang)
  • zulassungsbeschränkte Master: keine Nachreichfrist.

Kontakt

Sabine Weiß

Büroöffnungszeiten
Montag und Donnerstag
09:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr 

Servicepoint Bewerbung und Studium
(für telefonische Anfragen)
Mo, Di, Do, Fr
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Mi
09:00 - 12:00 Uhr

Helmholtzstraße 22
89069 Ulm
Deutschland
Raum: Heho 22 E. 65
Telefon: +497315024444

Weitere Informationen

Den Zugang erfüllen Sie, wenn das auf dem Antrag bestätigte Einverständnis der vom Tausch betroffenen Hochschule vorliegt.

Darüberhinaus muss bei dem/der Tauschpartner*in vorliegen:

  1. ein vergleichbarer Ausbildungsstand
  2. derselbe Studiengang bzw. Studiengang derselben Fachrichtung 
  3. kein Verlust des Prüfungsanspruchs bzw. kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- und Prüfungsleistung für den zum Tausch beantragten Studiengang

Ausführliche Informationen zu den Auswahlkriterien für den Studienplatztausch im Studiengang Medizin bezogen auf das Fachsemester finden Sie hier.

Dem Antrag auf Studienplatztausch müssen Sie folgende Unterlagen beifügen - jeweils in einfacher Kopie:

  • Bewerber*innen mit deutschem Bildungsnachweis: Hochschulzugangsberechtigung (alle Seiten) incl. der Angabe zur Note und dem Datum;
  • Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis: originalsprachlichen Sekundarschulabschlusszeugnisses sowie der amtlichen Übersetzung ins Deutsche oder Englische; Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (z.B. DSH-2, TestDaF 4x4, telc Deutsch C 1 Hochschule, Feststellungsprüfung). Deutsche mit ausländischem Bildungsnachweis benötigen außerdem einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Zeugnisanerkennungsstelle;
  • Zulassungsbescheid von hochschulstart (Stiftung für Hochschulzulassung) bzw. der Hochschule;
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesterzahl;
  • Nachweis von Studienleistungen/Notenspiegel;
  • ggf. Kopien der (vorläufigen/endgültigen) Prüfungszeugnisse (Zeugnis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, Anrechnungsbescheid);
  • Hochschulortwechsler*innen aus EU-Ländern und Quereinsteiger*innen: Kopie des endgültigen Anrechnungsbescheids eines Landesprüfungsamts sowie für die Bewerbung zum 1. klinischen Studienabschnitts das Zeugnis bzw. Leistungsnachweis des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung;

 Bitte beachten:

  • Eine Beglaubigung der Nachweise ist nicht erforderlich.
  • Aktuelle Studien- und Prüfungsleistungen können nachgereicht werden.
  • Ein auf einen anderen Namen ausgestelltes Dokument muss durch einen urkundlichen Nachweis über die Namensänderung ergänzt werden.
  • Weitere Nachweise können bei der Stellung Ihres Antrages erforderlich sein.

Den Antrag auf Studienplatztausch finden Sie hier (pdf).

Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften reichen Sie bitte fristgerecht digital - per E-Mail an studium(at)uni-ulm.de ein.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Ein Ringtausch über mehrere Personen ist nicht möglich. 

Der Antrag muss bereits das Einverständnis der Tauschuniversität aufweisen.

Die erforderlichen Unterlagen reichen Sie bitte über studium(at)uni-ulm.de ein. Die von der Universität Ulm akzeptierten Dateiformate finden Sie hier.

(Bitte fügen Sie - sofern möglich -  bei der Zusendung des Antrags *erster E-Mail-Kontakt* - alle Dateien an bzw. benennen alle relevanten Kontakt-E-Mail-Adressen für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags. Sie erhalten EINE weiter verfolgbare Tickektnummer.