Bachelorstudiengänge (zulassungsbeschränkt)

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Die Universität Ulm nimmt mit allen grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) und Zentralen Vergabeverfahren (ZV) von Hochschulstart teil.

Im Dialogorientierten Servicverfahren und Zentralen Vergabeverfahren bewerben sich

  • Deutsche Staatsangehörige
  • EU-Staatsangehörige
  • EU-Staatsangehörigen gleichgestellte Personen
  • Personen, die im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung/Abitur (Bildungsinländer*innen) sind.

Wenn Sie nicht zu den oben genannte Gruppen gehören, müssen Sie sich über uni-assist bewerben. (More Information)

Voraussetzungen für eine mögliche Zulassung:

Studienorientierungsverfahren

Wenn Sie Ihr Studium an einer baden-württembergischen Hochschule beginnen, müssen Sie nachweisen, dass Sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Diesen Nachweis reichen Sie bei der Immatrikulation an der Universität Ulm ein.

Zu den Studienorientierungsverfahren geht es hier.

Ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber/Studienbewerberinnen, die nicht aus einem EU-Land oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen und nicht im Besitz einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) sind, finden hier weitere Informationen.

Aktuelle Informationen

Beratung per E-Mail oder telefonisch nach Vereinbarung

 

Abteilung II-1 Zulassung

Helmholtzstraße 22

89081 Ulm