Wirtschaftswissenschaften - Master of Science (M.Sc.)

  • erforderliche Sprachkenntnisse: deutsch
  • zulassungsbeschränkt (135 Plätze - ZZVO 2023/24)
Aktuelle Informationen

Voraussichtlich findet für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften für das Wintersemester 2023/24 ein Losverfahren statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Losverfahren.

Bewerbungsfristen

Wintersemester:  01.05. bis 15.06.  

Sommersemester:  01.12. - 15.01.

So bewerben Sie sich:

1. Schritt: Onlinebewerbung
Sie bewerben sich online.

2. Schritt: Unterlagen einreichen
Laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Upload-Assistenten hoch. Den Link zu Ihrem persönlichen Upload-Assitenten erhalten Sie im Anschluss an die Onlinebewerbung.

Alle Unterlagen müssen spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist hochgeladen sein.

 

Kontakt

Leif-Erik Ott

Öffnungszeiten:

Mo: 10:00-11:30 Uhr
Mi: 9:00-11:30 Uhr

Telefonisch erreichbar:
Mo, Di, Do, Fr: 9:00-13:00 Uhr
Mi: 9:00-12:00 Uhr

Abteilung II-1 Zulassung
Helmholtzstraße 22
89069 Ulm
Raum: HeHo 22 E 65
Telefon: +4973150-24444

Weitere Informationen

  • Bachelorabschluss im Studiengang Wirtschaftswissenschaften oder in einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren.
  • Bachelorabschlussnote 2,7  oder besser 

 

oder wenn noch kein Abschluss vorliegt:
Nachweis von Prüfungsleistungen im Studienumfang von mindestens
140 Leistungspunkten mit der Durchschnittsnote 2,7 oder besser

 

Ein Studiengang Wirtschaftswissenschaften oder ein Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt setzt voraus, dass ein Bachelorabschluss mit Prüfungsergebnissen in folgendem Umfang vorliegt:

  • mindestens 15 Leistungspunkte im Bereich Mathematik/Statistik;
  • mindestens 36 Leistungspunkte in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre und hiervon mindestens 12 Leistungspunkte in Betriebswirtschaftslehre und mindestens 12 Leistungspunkte in Volkswirtschaftslehre

Nach Abschluss der Onlinebewerbung sind innerhalb der Bewerbungsfrist folgende Unterlagen in Ihrem persönlichen Upload-Assistenten hochzuladen: (den Zugang zum Upload-Assistenten erhalten Sie am Ende Ihrer Onlinebewerbung)

  • Datenansicht (Protokoll der Onlinebewerbung)
  • Bachelorurkunde und Bachelorzeugnis mit Abschlussnote sowie Notenspiegel/Transcript of Records mit Leistungspunkten
  • Liegt noch kein Hochschulabschluss vor: aktueller Notenspiegel/Transcript of Records mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote und den bisher erreichten Gesamtleistungspunkten (ECTS)
  • Darstellung des bisherigen Werdegangs (Lebenslauf)
  • Formular für fachspezifische Zusatzangaben (pdf)
  • Bei nicht deutschsprachigem Bachelorstudiengang: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • Bei einem Hochschulabschluss aus China oder Vietnam: APS-Zertifikat bzw. APS-Bescheinigung. Wenn das APS-Zertifikat aus Indien noch nicht vorliegt, bitte Nachweis über die Beantragung hochladen.
  • Bei einem ausländischen Hochschulabschluss: Notenskala der Hochschule mit ausgewiesener Mindestbestehensnote und Maximalnote für den Hochschulabschluss. Ist die Notenskala nicht auf dem Transcript of Records/Bachelorurkunde/Bachelorzeugnis ausgewiesen, muss eine Bescheinigung oder ein offizielles Dokument über das Notensystem an der Hochschule eingereicht werden.
  • Bei Nachweisen, die nicht in deutsch oder englisch ausgestellt wurden: zusätzlich amtliche Übersetzung
  • Bei Härtefall oder Ortsbindung im öffentlichen Interesse: Begründungsschreiben und Nachweise
  • Bei Namensänderung: Urkundlicher Nachweis
 Bitte beachten:
  • Nachweise ohne Beglaubigung
  • Anträge mit unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden abgelehnt.
  • Bewerbungsunterlagen in Papierform, als Fax oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Eine Wiederbewerbung muss komplett neu online durchgeführt werden.
  • Sollten Sie die Bewerbung an der Universität Ulm nicht selbst vornehmen und das Bewerbungsverfahren nicht selber durchführen können, ist es möglich, jemandem die Vollmacht zur Bewerbung und für Auskünfte zu erteilen.
    Was ist eine gültige Vollmacht:
    - notariell beglaubigte Vollmacht
    - Anwaltsvollmacht
    - Vollmacht (pdf) - Vorlage im pdf-Format zum Download

 

Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Dort finden Sie Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bewerbung sowie weitere Mitteilungen.

Passwort vergessen?

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen eingegangen als Studienplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl aufgrund einer Rangliste.

Für die Bildung der Rangliste werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses bzw. Durchschnittsnote der bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungsleistungen (unter Berücksichtigung der ECTS im Bereich Mathematik/Statistik).
  • Bei Ranggleichheit entscheidet das Los

Sofern nach Abschluss aller Vergabeverfahren noch freie Studienplätze vorhanden sind, findet ein Losverfahren statt.

Sommersemester 2021:
Studienplätze: 60
Bewerbungen: 220
NC-Note: 2,5 (Verfahrensnote)

Wintersemester 2020/21:
Studienplätze: 65
Bewerbungen: 622
NC-Note: 2,5 (Verfahrensnote)

Sommersemester 2020:
Studienplätze: 60
Bewerbungen: 195
NC-Note: 2,6 (Verfahrensnote)

Wintersemester 2019/20:
Studienplätze: 65
Bewerbungen: 428
NC-Note: 2,7 (Verfahrensnote)

Ab dem Sommersemester 2017 kann die Abschlussnote bzw. die vorgelegte Durchschnittsnote bei qualifizierten Bewerbern unter bestimmten Umständen verbessert werden. Die zum Bewerbungszeitpunkt nachgewiesene Note verbessert sich um jeweils 0,1 Notenpunkte pro 5 Leistungspunkte (ECTS), die der Studierende durch Module aus dem Bereich Mathematik/Statistik, die über die geforderten 15 Leistungspunkte hinausgehen, in seinem Studium nachweisen kann. Maximal ist eine Notenverbesserung von 0,4 Notenpunkte möglich.

Härtefallantrag

5 % der Studienplätze (mind. jedoch ein Platz) sind für außergewöhnliche Härtefälle vorgesehen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis des Härtefalls müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen. Bei gesundheitlichen Gründen ist eine aktuelle fachärztliche Stellungnahme/ein fachärztliches Gutachten einzureichen. Darin müssen Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten sein. Es müssen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung von Härtefallgründen.
  • Die Rangfolge der Vergabe wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt, sodann nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der jeweils geltenden Zulassungssatzung.
  • Härtefallanträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens keinen Studienplatz bekommen haben.

Ortsbindung im öffentlichen Interesse

1% der Studienplätze (mindestens jedoch ein Platz) sind für die Auswahl nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Eine Ortsbindung ist bei Bewerbenden gegeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Bewerberkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Ulm gebunden sind; dazu gehören insbesondere Personen, die nachweislich einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Nachwuchskader 1 (NK 1) oder Ergänzungskader (EK) eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören (Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) sowie Personen, die am Studienort Ulm soziale Pflichten, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, wahrnehmen, insbesondere Personen, die ein Mandat in einer kommunalen Vertretungskörperschaft ausüben.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • In Ihrem Bewerbungsantrag tragen Sie ein, dass Sie einen Antrag auf Berücksichtigung der Ortsbindung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Masterstudiengang erfüllen.
  • Zum Nachweis müssen Sie ein Begründungsschreiben sowie aussagekräftige Belege hochladen.
  • Es erfolgt keine Vorabprüfung der Ortsbindung.
  • Die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss bzw. die Auswahlkommission.
  • Anträge werden nur berücksichtigt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens oder nach Härtegesichtspunkten keinen Platz bekommen haben.