Master of Science in Klinische Psychologie und Psychotherapie

Im Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie an der Universität Ulm erwerben Studierende vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • Forschungsmethoden und wissenschaftliches Arbeiten
  • Anwendung fortgeschrittener psychodiagnostischer Methoden und Modelle sowie Erstellung klinisch-psychologischer und psychotherapeutischer Gutachten
  • spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie sowie adressatengerechte Kommunikation psychotherapeutischer und wissenschaftlicher Themenbereiche
  • angewandte vertiefte Praxis der Psychotherapie mit Erwachsenen und älteren Menschen sowie Kindern und Jugendlichen sowie Berücksichtigung berufsethischer Prinzipien
  • praxisorientierte psychotherapeutische Behandlungen im Rahmen der ambulanten und stationären Patientenversorgung sowie deren Reflexion, Evaluation und Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Diese Angaben beziehen sich auf unseren aktuellen Stand zur Umsetzung der Approbationsordnung. Die Anerkennung der Studieninhalte und die verbindliche Bestätigung, dass die Kriterien aus der PsychThApprO erfüllt werden, kann in Baden-Württemberg jedoch nur durch das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie erfolgen. Das Landesprüfungsamt prüft im Rahmen der Akkreditierung und berufsrechtlichen Anerkennung des Studiengangs, ob die Voraussetzungen gemäß der Approbationsordnung im vorliegenden Studiengang erfüllt werden. Das bedeutet, dass wir zwar mit der Einführung des neues M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie WiSe23/24 ein Studienangebot zur Verfügung stellen, das Ihnen den Zugang zur Approbationsprüfung ermöglichen soll, dies jedoch bis zur Akkreditierung und berufsrechtlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt, die für das SoSe24 vorgesehen ist, noch nicht rechtlich verbindlich garantiert werden kann. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Vorgaben aus der Approbationsordnung erfüllt sind und die entsprechende Bestätigung dann voraussichtlich vor dem Abschluss der ersten Absolvent*innen im SoSe25 ausgestellt werden kann.

Ziele des Masterstudiengangs

Die Studierenden sind nach Abschluss ihres Studiums theoretisch und praktisch in der Lage psychische Störungen zu diagnostizieren, zu analysieren und zu klassifizieren sowie klinisch-psychologische und psychotherapeutische Gutachten zu erstellen. Ebenso verfügen sie über Handlungskompetenzen im Bereich der psychotherapeutischen Arbeit mit Patient*innen über die gesamte Altersspanne in der ambulanten und stationären Versorgung unter Berücksichtigung berufsethischer Prinzipien. Dabei weisen die Studierenden Handlungskompetenzen im Bereich der Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität sowie der Dokumentation und Evaluation angewandter Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung auf. Sie besitzen zudem Fähigkeiten zur adressatengerechten Kommunikation wissenschaftlicher und psychotherapeutischer Erkenntnisse, Behandlungsmöglichkeiten und aus einer Behandlung resultierende Folgen. Sie kennen grundlegende sowie fortgeschrittene methodische Vorgehensweisen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sowie deren Konzeption und Bewertung – insbesondere aus eigener Erfahrung im Rahmen empirischer Projektseminare.

Die Inhalte werden durch praktische Anteile vertieft und gefestigt. Im Rahmen von Rollenspielen, Praxissimulationen, Arbeit in Kleingruppen, Vorträgen, Diskussionsrunden und klinischen Praktika  im Rahmen der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (ambulant und stationär) bekommen die Studierenden einen Einblick in die psychotherapeutische Arbeit. Durch vertiefende Seminare und Veranstaltungen der Supervision und Selbstreflexion werden diese praktischen Erfahrungen ergänzt. Kooperationen mit psychotherapeutischen Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praktikumsstellen sicher.

Absolvent*innen sind mit Abschluss ihres Studiums in der Lage, auf Basis methodischer Kenntnisse verbunden mit dem Einblick in die klinische Psychologie und Psychotherapie nach wissenschaftlich begründeten Grundsätzen selbstständig zu arbeiten. Mit dem Studienabschluss sollen die Studierenden dazu berechtigt werden, einen Antrag auf Zulassung zur Approbationsprüfung als Psychotherapeut*in beim zuständigen Landesprüfungsamt zu stellen. Dies erfordert die berufsrechtliche Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart und ist aktuell in Planung (weitere Informationen siehe Einführung und berufsrechtliche Anerkennung). Ebenso qualifizieren sie sich auch für eine Promotion im Bereich der Psychologie und zur eigenverantwortlichen Fort- und Weiterbildung sowie für Tätigkeiten in der Diagnostik und Intervention in Beratungseinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen, Präventionseinrichtungen sowie in der Psychotherapieforschung und Neuropsychologie.

Schwerpunkte im Masterstudium

Schwerpunkte im Masterprogramm sind folgende fünf Fachbereiche:

  • Angewandte Psychotherapie
  • Forschungsmethoden und Diagnostik
  • Psychotherapieforschung
  • Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre
  • wissenschaftliche Vertiefung

Für alle Fachbereiche liegen am Institut, in der Fakultät und in der Universität beste Anknüpfungspunkte vor.

Die Zusammenarbeit mit der Medizinischen Fakultät mit ihren psychiatrischen Kliniken, der Neurologie, Epidemiologie und Psychosomatik stellt eine Bereicherung des Studienangebots dar, insbesondere für die Anwendungsfächer Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Klinische Neuropsychologie. Die Anbindung an psychotherapeutische Einrichtungen im stationären bzw. teilstationären sowie im ambulanten Bereich stellen die Qualität und den Zugang zu geeigneten Praxisstellen für die berufsqualifizierende Tätigkeit III sicher.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst in der Regel 4 Semester, in denen die Studierenden insgesamt 120 Leistungspunkte (LP oder ETCS) erarbeiten müssen. Die Studienmodule sind den folgenden  Studienbereichen zugeordnet:

1. Forschungsmethoden und Diagnostik (12+10 LP)

In den Modulen der Forschungsmethoden und Diagnostik sollen praxisbezogene Kenntnisse über Methoden empirischer Forschung sowie diagnostische Verfahren erworben werden. Hierbei stehen vor allem fortgeschrittene Methoden (z.B. multivariate Verfahren, Methoden zur Bewertung psychologischer Interventionen) sowie die Anwendung fortgeschrittener psychodiagnostischer Methoden und die Erstellung von Gutachten zu klinisch-psychologischen oder psychotherapeutischen Fragestellungen im Vordergrund.

2. Wissenschaftliche Vertiefung (6 LP)

Im Modul der wissenschaftlichen Vertiefung sollen spezialisierte psychologische Wissensbereiche vertieft werden sowie ein Verständnis für die wissenschaftlich systematisierte und kontrollierte Erfassung des menschlichen Verhaltens und Erlebens bei Gesundheit und Krankheit erfolgen.

3. Angewandte Psychotherapie (8 LP)

In den Lehrveranstaltungen des Bereichs Angewandte Psychotherapie werden die Kenntnisse der Studierenden in den Bereichen Kennzeichnungen des Versorgungssystems, ambulante und klinische Versorgung von Patient*innen, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie Methoden der Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vertieft.

4. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre (12 LP)

Die Module der Störungs- und Verfahrenslehre vermitteln Kenntnisse in den Grundlagen der psychotherapeutischen Behandlung (z.B. Besonderheiten des Settings, der Zielgruppen) sowie der Fallkonzeption und Behandlungsplanung. Hierbei stehen die psychologischen und neuropsychologischen Störungsbilder und deren Besonderheiten in der Behandlung im Vordergrund.

5. Vertiefte Praxis der Psychotherapie - BQT II (15 LP)

Die Lehrveranstaltungen des Moduls vertiefte Praxis der Psychotherapie sollen Handlungskompetenzen im Bereich der psychotherapeutischen Arbeit vermitteln. Im Vordergrund stehen dabei u.a. die therapeutische Gesprächsführung, Basistechniken, psychoedukative Maßnahmen, Notfall- und Krisensituationen sowie wissenschaftlich fundierte Neuentwicklungen in der Psychotherapie, wobei die gesamte Altersspanne eingeschlossen wird. Zur praxisnahen Anwendung und Vertiefung der Inhalte werden u.a. in Kleingruppen gearbeitet und zum realitätsnahen Üben Simulationspatient*innen in die Lehrveranstaltungen integriert.

6. Forschungsorientiertes Praktikum II (5 LP)

In forschungsorientierten Projektseminaren wird eine eigenständige Beschäftigung mit einer für die Psychotherapieforschung relevanten Fragestellung verlangt sowie deren Umsetzung im Rahmen einer empirischen Untersuchung. Dazu wird nach einer seminarähnlichen theoretischen Einarbeitung die Operationalisierung, Versuchsplanung, Datengewinnung und Datenreduktion und -analyse unter Anleitung in Kleingruppen erfolgen.

7. Berufsqualifizierende Tätigkeiten III (22 LP)

Die Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (BQT III) umfasst verpflichtende umfangreiche berufsvorbereitende Tätigkeiten gemäß §18 der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen. Diese werden im Rahmen einer anwendungsorientierten Lehrveranstaltung in der (teil-)stationären Versorgung von 450 Stunden sowie in der ambulanten Versorgung von 150 Stunden absolviert. Der genaue Ablauf ist aktuell im Planungsprozess, weitere Informationen folgen in Kürze.

8. Abschlussarbeit (30 LP)

Im Modul Abschlussarbeit soll eine Masterarbeit in Form einer empirischen Untersuchung zu psychologischen und/oder psychotherapiewissenschaftlichen Fragestellungen verfasst werden sowie im Abteilungs- und Institutskolloquien im wissenschaftlichen Diskurs dargelegt und mündlich präsentiert werden.

Einführung und berufsrechtliche Anerkennung

Zum WiSe23/24 soll der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Ulm vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums sowie der berufsrechtlichen Anerkennung neben dem allgemeinem Masterstudiengang Psychologie (M.Sc.) eingeführt werden. Derzeit befindet sich dieser im Einrichtungsprozess; die Zustimmung des Ministeriums zur Einrichtung dieses Studiengangs steht noch aus und wird im Laufe des SoSe23 erwartet.

Der Studiengang richtet sich an Studierende, die einen Bachelorstudiengang Psychologie entsprechend der Vorgaben der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen absolviert haben und soll den Studierenden nach ihrem Studienabschluss mit Approbationsmöglichkeit die reformierte Psychotherapieweiterbildung ermöglichen. Die Prüfung des Regierungspräsidiums Stuttgart zu den berufsrechtlichen Voraussetzungen des Studiengangs ist geplant. Eine entsprechende Bestätigung steht noch aus und wird final voraussichtlich im Laufe des SoSe24 nach erfolgter Akkreditierung des Studiengangs erwartet. Erst mit der Feststellung der berufsrechtlichen Anerkennung des klinischen Masterabschlusses der Universität Ulm wird dieser Studiengang als approbationskonform angesehen und ermöglicht Ihnen die Zulassung zur Approbationsprüfung.

Akkreditierung

Das Verfahren zur Akkreditierung des Masterstudiengangs ist aktuell im Gange und wird voraussichtlich im SoSe24 erfolgen.

Zulassung

Informationen zur Zulassung finden Sie auf den Seiten des Dezernat II-1 Zulassung. Fragen zu Zulassung beantworten die jeweiligen Ansprechpartner*innen der Zulassungsstelle. Außerdem haben wir die Informationen zum Masterzulassungstest kurz zusammengefasst.

Dokumente und Links

Empfohlener Studienverlaufsplan:

Prüfungsordnung 2023 (weitere Informationen folgen):

  • Prüfungsordnung

Vorlesungen und Module (weitere Informationen folgen):

  • LSF - Vorlesungen des aktuellen Semesters
  • LSF - Beschreibung der zu absolvierenden Module

Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur psychologischen Psychotherapeutin

Seit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ist die Psychotherapie-Ausbildung gesetzlich geregelt. Informationen zu diesen Regelungen erhalten Sie beispielsweise auf der entsprechenden Website des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.

Gemäß der alten Fassung des PsychThG ist für die Zulassung zur Ausbildung der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiums im Studiengang Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie erforderlich.

Seit dem 01.09.2020 gibt es jedoch für den Erwerb der Approbation als Psychotherapeut*in eine neue Fassung des PsychThG mit deutlich spezifischeren Anforderungen an Bachelor- und Masterstudiengänge der Psychologie. Die neue Gesetzeslage gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn AB dem 01.09.2020. Zudem werden im neuen Gesetz Übergangsfristen geregelt, innerhalb derer Studierende mit Studienbeginn VOR dem 01.09.2020 noch nach dem alten System studieren und die Psychotherapieausbildung machen können. Der neu eingeführte Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie soll den Studierenden den Zugang zur Aprobationsprüfung und somit die Möglichkeit zur Psychotherapie-Ausbildung ermöglichen.