Zutrittsberechtigungen verwalten

Zur Nutzung des Leistungsmerkmals "Elektronischer Schlüssel" der Chipkarte müssen Zutrittsberechtigungen individuell zugeordnet werden. Standardmäßig sind alle Chipkarten von Beschäftigten und Studierenden mit Zutrittsberechtigung für die Außenschließung der Universität sowie für die vom kiz betriebenen PC-Pools (Windows-Pools: nur Studierende) ausgestattet. Darüber hinausgehende Berechtigungen müssen beim kiz beantragt werden. Zutrittsberechtigungen können nur für Studierendenausweise, Mitarbeiterausweise und Gastkarten der Universität Ulm vergeben werden. Hierfür ist wie folgt vorzugehen:

Antragsberechtigte für die Verwaltung von Zutrittsberechtigungen

Grundsätzlich benennt der jeweilige Einrichtungsleiter gegenüber dem kiz, welche Personen eine Zutrittsberechtigung zu den Räumen der Einrichtung erhalten. Er kann dieses Recht auf eine oder mehrere Personen (Antragsberechtigte) delegieren. Die Antragsberechtigten müssen dem kiz vom Einrichtungsleiter schriftlich (Hauspost oder signierte E-Mail) genannt werden.

Eine Ausnahme ist die Haustechnik, welche standardmäßig Zutrittsberechtigung zu den Räumen erhält. Dieser Berechtigung kann in begründeten Ausnahmefällen widersprochen werden.

Alle Antragsberechtigten müssen über einen kiz-Account verfügen.

Zutrittsberechtigung gewähren

Antragsberechtigte können die Zutrittsberechtigung für andere Personen beantragen, indem sie eine signierte E-Mail an die Adresse chipkartenberechtigung(at)uni-ulm.de schicken. Eine signierte E-Mail stellt sicher, dass die E-Mail wirklich von autorisierten Personen stammt. Das hierfür erforderliche und separat zu beantragende E-Mail-Zertifikat stellt das kiz kostenlos aus (siehe DFN Global Zertifikat).

Zutrittsberechtigungen können auch von vornherein zeitlich begrenzt werden.

Zutrittsberechtigung widerrufen

Die jeweilige Einrichtung bzw. die von ihr benannten Antragsberechtigten sind verantwortlich dafür, dem kiz jederzeit aktuelle Angaben zu den Zutrittsberechtigungen zu machen. Der Widerruf einer Zutrittsberechtigung (z.B. Abteilungswechsel von Personen) ist dem kiz mit signierter E-Mail an die oben genannte Adresse anzuzeigen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte neben dem Namen der Person (bei Gastkarten: Chipkartennummer), deren Berechtigung widerrufen werden soll, außerdem die Profilbezeichnung der Zutrittsberechtigung und die ULUB-Nummer mit.

Der Verlust einer Chipkarte muss unverzüglich der ausgebenden Stelle und dem kiz mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie in diesem Fall die hierfür vorgesehenen Formulare.

Kommunikations- und Informationszentrum (kiz)

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen zu den Services des kiz:

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Self Service Funktionen des Identitätsmanagementsystems (IDM): Berechtigungen verwalten, Dienste abonnieren, Passwörter ändern etc.

IDM Self Services
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Bibliothekskatalog::lokal

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Bei Fragen zum Service Chipkarte wenden Sie sich entweder an den Helpdesk oder an die folgende E-Mail-Adresse:

chipkarte(at)uni-ulm.de

Antrag per signierter E-Mail an:

chipkartenberechtigung(at)uni-ulm.de

Infos zur Einrichtungen signierter E-Mails:

DFN Global Zertifikat