Open Access in Drittmittelprojekten
Alle großen Forschungsförderer haben in ihren Policies und Richtlinien festgelegt, welche Vorgaben und Empfehlungen Sie im Zusammenhang mit der Förderung machen. Dazu gehört teilweise die Verpflichtung die Projektergebnisse im Open Access zu publizieren. Die Vorgaben der einzelnen Drittmittelgeber unterscheiden sich in im Hinblick auf ihre Verbindlichkeit und ihren Detailgrad. Auf dieser Seite werden die Vorgaben der großen Forschungsförderer kurz vorgestellt.
Eine detaillierte Übersicht aller Drittmittelgeber erhalten Sie über folgende Datenbank:
Übersicht nach Förderer
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht momentan kein Open-Access-Mandat in der Projektförderung vor, spricht sich jedoch für Open Access aus.
Im Rahmen des Förderprogramms Publikationsbeihilfe können innerhalb der Projektförderung elektronische Buchpublikationen und Open-Access-Bücher gefördert werden, die nicht im Rahmen von DFG-Projekten gefördert werden können.
Wissenschaftliche Artikel aus vom BMBF geförderten Projekten sollen entweder gleich unter einem Open Access-Modell publiziert oder nach Ablauf der Embargofrist in einen geeigneten Dokumentenserver eingestellt werden. Das Ministerium stellt zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen, die nach Laufzeitende des Projekts in Rechnung gestellt werden, einen Post-Grant-Fund zur Verfügung.
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