Open Access Vorgaben in Horizon Europe

Im neuen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon Europe (für 2021-2027) gibt es Neuerungen bei den Querschnittsaspekten, dazu gehört das Bekenntnis zu Open Science als durchgängiges Prinzip.

Die Europäische Kommission setzt damit die Forderungen der cOAlition S weitgehend um. Die zentralen Forderungen der cOAlition S werden als 10 Prinzipien im Plan S zusammengefasst. Das Ziel ist die Realisierung von vollständigem und sofortigem Open Access in der Wissenschaft.

In diesem Zusammenhang wurden die Vorgaben zu Open Access in Horizon Europe erneuert. Für alle Peer-Review-Veröffentlichungen gilt: Es ist eine elektronische Kopie der veröffentlichten Version oder des endgültigen, zur Veröffentlichung angenommenen begutachteten Manuskripts in einem anerkannten wissenschaftlichen Repositorium zu hinterlegen und sofort frei zugänglich zu machen. Diese Zweitveröffentlichung muss unverzüglich nach Erscheinen erfolgen, auch wenn bereits die Erstveröffentlichung im Open Access erfolgte.

Wie erfülle ich die Open-Access-Pflicht in Horizon Europe?

Jeder der einen Projektantrag in Horizon Europe bewilligt bekommen hat, ist verpflichtet freien Zugang zu seinen im Rahmen des Projekts entstehenden Publikationen im Sinne des Open Access sicherzustellen. Die Grundlage hierfür wird durch Artikel 17 und Annex 5 des Model Grant Agreement in Horizon Europe gelegt. Die EU behält sich vor, mit jedem Call weitere ergänzende Regelungen zur Veröffentlichung von Projektinhalten festzulegen.

Eine maschinenlesbare elektronische Kopie Ihrer Publikation:

  • entweder das finale Verlags-PDF, oder
  • eine akzeptierte Manuskriptversion Ihrer Veröffentlichung, inklusive der Änderungen die durch das Peer-Review vorgeschlagen wurden,

unter der Lizenz CC BY oder vergleichbar.

Hinweise:

  • Sofern eine Zeitschrift Embargozeiten für eine Zweitveröffentlichung vorschreibt, oder die Verwendung der Lizenz CC BY untersagt, eignet sich diese Zeitschrift nicht für Publikationen im Rahmen von Horizon Europe Projekten.
  • Pre-Prints (Fassungen ohne Peer-Review, z.B. auf arXiv.org) genügen den Anforderungen nicht.

Forscher sollen in einem Repositorium für wissenschaftliche Volltexte ("trusted repository for scientific publications") veröffentlichen. Sie dürfen dieses frei wählen. Wir empfehlen die Veröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium der Universität Ulm OPARU vorzunehmen. In diesem Fall wird der Nachweis der Publikationen automatisch auf der EU-Plattform OpenAIRE und im Participant Portal geführt. Wer seine Zweitveröffentlichung auf OPARU vornimmt, muss den Nachweis auf OpenAIRE nicht selbst vornehmen.

Alternativ kann ein fachliches Repositorium oder ein zentrales Repositorium genutzt werden.

Für Publikationen im offiziellen Organ der EU, Open Research Europe, ist keine Veröffentlichung in einem Repositorium notwendig.

Der Nachweis in einem Repositorium hat so schnell wie möglich zu erfolgen, spätestens zum Zeitpunkt der Publikation.

Bitte beachten Sie hierzu:

Falls der Artikel nicht bereits unter einer CC-BY-Lizenz publiziert wurde, ist diese Vorgabe nur umsetzbar, wenn die notwendige elektronische Version des Artikels (mindestens Manuskriptversion inkl. Peer-Review) vom Verlag spätestens am Tag der Publikation zur Verfügung steht, und Sie vom Verlag die Erlaubnis erhalten, diese Fassung zur Zweitveröffentlichung unter einer CC-BY-Lizenz ohne Embargo zu nutzen. Zeitschriften, die dies nicht gewährleisten, scheiden künftig als Publikationsorgane für Artikel mit Horizon Europe Funding Acknowledgement aus.

Es gilt:

  • Bei Verlagspublikationen in subskriptionsbasierten Journals etwaige Embargozeiten beachten bevor Sie einen Autorenvertrag unterschreiben.
  • Auch beim veröffentlichen in Open-Access-Journals muss der Nachweis in einem Repositorium und auf OpenAIRE geführt werden. Stellen Sie sicher, dass die Lizenz der OA-Veröffentlichung keine -NC oder -ND Restriktionen enthält.

 

Beachten Sie bitte, dass Kosten für Open Access durch die Europäische Kommission nur noch in vollständigen Open-Access-Zeitschriften förderfähig sind (Gold-Open-Access, kein Hybrid-Open-Access). Sie müssen die benötigten Publikationsmittel bereits bei Antragsstellung kalkulieren und geltend machen. Wir empfehlen deshalb, im Rahmen der Antragstellung Journal-Target-Listen zu erstellen. Ein Werkzeug zur Erstellung von Targetlisten ist das von der European Science Foundation bereitgestellte Journal-Checker-Tool.

Horizon 2020 Horizon Europe
  • Pflicht zur Zweitveröffentlichung auf einem wissenschaftlichen Repositorium
  • finale oder akzeptierte Manuskriptversion
  • mit Erscheinen der Publikation, STM 6 (HSS 12) Monate Embargo
  • keine Vorgabe zur Lizenz
  • EU-Förderung Hybrid-Open-Access möglich
  • Pflicht zur Zweitveröffentlichung auf einem wissenschaftlichen Repositorium
  • finale oder akzeptierte Manuskriptversion
  • mit Erscheinen der Publikation, kein Embargo
  • Verwendung der Lizenz CC BY oder vergleichbar
  • Keine EU-Förderung für Hybrid-Open-Access möglich

 

Informationen und Beratung zu Rechtetransfer, Lizenzierung und Zweitveröffentlichung:
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/wid/publikationsmanagement/

Informationen und Beratung zur Finanzierung und Gold-Open-Access-Zeitschriften:
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/wid/publikationsmanagement/oap/oa-foerderung/

Übergreifende Informationen zur EU-Förderung:
www.uni-ulm.de/einrichtungen/resul/resul/

Die Europäische Kommission ist Teil einer europäischen Koalition aus Forschungsförderern, der cOAlition S, die sich der Durchsetzung von Open Science als neuem Standard in der Wissenschaft verschrieben haben. Zu den Unterstützern gehören internationale Wissenschaftsorganisationen einschließlich der DFG. Die zentralen Forderungen der cOAlition S werden als 10 Prinzipien im Plan S zusammengefasst. Das Ziel ist die Realisierung von vollständigem und sofortigem Open Access in der Wissenschaft. Mit Plan S werden neue Forderungen an die Finanzierung von Goldenen Open Access Publikationen gestellt. Dazu gehören Preisobergrenzen für Publikationsgebühren und das Vermeiden von hypriden Zeitschriften. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen standardmäßig unter einer offenen Lizenz (z. B. CC BY) erfolgen. Die Umsetzung von Plan S ist verpflichtend für alle ab 2021 bewilligten Horizon Projekte der Europäischen Kommission.

Als Alternative zur Publikation wissenschaftlichen Zeitschriften von Societies oder kommerzieller Verlage stellt die Europäische Kommission eine Plan-S konforme Open-Access-Publikationsplattform bereit: Open Research Europe. Die Plattform ermöglicht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Horizon-Förderung eine kostenfreie Publikation mit einem offenen Peer-Review-Verfahren. Eine weitere Alternative ist es weiterhin, im grünen Open Access auf einem geeigneten Open Access Repositorium unter der Lizenz CC BY zu veröffentlichen. Wissenschaftlern der Universität Ulm steht hierzu OPARU zur Verfügung.

OPARU, das institutionelle Repositorium der Universität Ulm, ist OpenAIRE 3.0-compliant: Sämtliche Publikationen, die auf OPARU hochgeladen werden, sind automatisch auch im EU-Portal OpenAIRE nachgewiesen. So können Sie einfach durch Zweitveröffentlichung Ihrer Open-Access-Pflicht aus Horizon Europe nachkommen.

Erfahren Sie mehr über OpenAIRE und die Vorteile, die sich für EU-Projekte ergeben.

Detaillierte Informationen zur OpenAIRE-Compliance

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Open-Access-Beauftragte der Universität Ulm:

Uli Hahn
Jonas Mirbeth