Hinweis
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gelten für diesen Dienst vorübergehend besondere Modalitäten.
Service-Kategorie: Lehr- & Lernunterstützung
Mit der Vorlesungsaufzeichnung wird ein System zur Aufzeichnung, Verarbeitung und Bereitstellung von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen in den Räumen der Universität Ulm zur Verfügung gestellt.
Online-Formular: Aufzeichnung einer Vorlesung beantragen (Reihe / Einzel)
Alle in Räumen der Universität Ulm stattfindenden Veranstaltungen können aufgezeichnet werden, sofern die Räume mit der notwendigen Technik ausgestattet sind bzw. das mobile Equipment dort betrieben werden kann. Veranstaltungen der Universität, die nicht auf dem Campus der Universität stattfinden, können auf Anfrage auch aufgezeichnet werden, sofern die technischen Voraussetzungen dort ebenfalls erfüllt sind und Personal zur Verfügung steht. Die Beauftragung von Aufzeichnungen kann durch alle Mitglieder der Universität erfolgen.
Öffentlich erreichbare Aufzeichnungen sind weltweit von jedem Internetzugang und von jedem Internetnutzer abrufbar. Im LMS geschützte Aufzeichnungen sind weltweit von jedem Internetzugang, aber nur von berechtigten Nutzern, abrufbar.
24 x 7 x 365 (Beauftragung von Aufzeichnungen, Nutzung des fest installierten Equipments, Editieren und Wiedergeben von Aufzeichnungen).
Davon abweichend werden Aufzeichnungen mit mobilem Equipment nur im Rahmen der Verfügbarkeit von Personal, das heißt im Normalfall werktags 8-18 Uhr, durchgeführt.
Angekündigte Wartung jeden Dienstag 7:30 – 8:30 Uhr, regelmäßige Ausfallzeit hierbei meist < 5 min.
Der Zugang zu dieser Dienstleistung ist für die berechtigten Nutzergruppen prinzipiell ohne separaten Antrag möglich.
Die Aufzeichnung von Veranstaltungen wird über ein Webformular beauftragt und nach Prüfung durch Administratoren geplant bzw. durchgeführt.
Aufzeichnungen mit festverbautem Aufzeichnungsequipment sind ohne Einschränkung machbar. Mobiles Equipment und Personal für dessen Bedienung hingegen steht nur in begrenzter Menge zur Verfügung. Bei konkurrierenden Aufträgen für mobile Aufzeichnungen wird nach dem Prinzip „First come – First serve“ verfahren.
Aufgezeichnete Veranstaltungen werden je nach Wunsch des Auftraggebers entweder öffentlich zur Verfügung gestellt oder innerhalb des LMS (für das gesonderte Antragsmodalitäten gelten).
Für den Service werden keine Gebühren oder Entgelte in Rechnung gestellt.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gelten für diesen Dienst vorübergehend besondere Modalitäten.
Weitere News, Informationen und Materialien zur Vorlesungsaufzeichnung finden Sie auf dem gemeinsamen E-Learning-Portal des kiz und des ZLE.
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