Cellular (Mobiltelefone GSM, UMTS, LTE)
Beschäftigte der Universität Ulm können zur dienstlichen Nutzung auf Kosten ihrer Einrichtung bzw. ihres Instituts einen Mobiltelefonvertrag erhalten. Dazu hat das Land Baden-Württemberg mit Vodafone einen Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Zum Abschluss eines Vertrages ist das entsprechende Antragsformular des kiz zu verwenden. Mit Ausnahme von iPhones erfolgt die Beschaffung der mobilen Endgeräte durch den Antragsteller auf dem üblichen Weg über einen Beschaffungsantrag an die Abteilung IV-2 der Zentralen Universitätsverwaltung. Bei iPhones erfolgt die Beschaffung durch das kiz. Im Antragsformular für den Mobilfunkvertrag ist das gewünschte Modell anzugeben.
Alternativ kann auch ein Rahmenvertrag zwischen dem Deutschen Forschungsnetz (DFN) und D1-T-Mobile (Telekom) genutzt werden, der insbesondere interessante Tarife für die dienstliche Nutzung umfasst. Unter der Bezeichnung "DFNFernsprechen" sind seit 01.01.2015 neue Konditionen verfügbar. Der Abschluss der dienstlichen Verträge erfolgt nach Rücksprache mit dem kiz. Die Beschaffung der mobilen Endgeräte erfolgt über einen Beschaffungsantrag an die Abteilung IV-2 der Zentralen Universitätsverwaltung.
Nutzergruppen
Beschäftigte der Universität Ulm
Antragsmodalitäten
Für die benötigten Mobilfunkverträge ist das Online-Formular Antrag Dienstmobiltelefon auszufüllen.
Gebühr / Entgelt
Pro abgeschlossenem Vertrag werden der gewählte Sprachtarif, die gewählte Datenoption und die auf diesen Vertrag zusätzlich angefallenen Gebühren der zugeordneten Kostenstelle belastet. Der abgeschlossene Vertrag gilt für mindestens 24 Monate. Die genauen Konditionen können der Webseite zu den Rahmenverträgen Mobilfunk (nur uni-intern) entnommen werden.
Hinweis: Zugriff teilweise nur innerhalb des Campus-Netzwerks.
Kommunikations- und Informationszentrum (kiz)
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