Open-Access-Resolution der Universität Ulm

verabschiedet vom Präsidium der Universität Ulm am 03.05.2012

Die Universität Ulm ist sich bewusst, dass der weltweit freie und umfassende Zugang zu Forschungsergebnissen (Open Access) eine Grundvoraussetzung für die langfristige, nachhaltige und von wirtschaftlichen Interessen unabhängige Sicherung und Tradierung menschlichen Wissens und kulturellen Erbes darstellt. Die Universität bekennt sich daher ausdrücklich zu der in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ manifestierten Forderung nach weltweit freiem Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen.

Im Geiste dieser Erklärung sollen Publikationen aus der Universität Ulm im Sinne von Open Access zugänglich sein, soweit nicht Vereinbarungen mit Verlagen oder Dritten dem entgegenstehen. Die Universität Ulm ermutigt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ihre Publikationen nach Veröffentlichung zusätzlich als Postprint auf dem Publikationsserver der Universität frei zugänglich zu machen und unterstützt das Publizieren in Open Access-Zeitschriften.

Die Universität Ulm ermutigt nachdrücklich alle Universitätsangehörigen, sich gemäß den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft und anderer Förderinstitutionen bei Verlagsverträgen ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation bzw. Archivierung ihrer Forschungsergebnisse zur entgeltfreien Nutzung vorzubehalten.

Im Sinne dieser Resolution unterstützt Sie das kiz beim Open-Access-Publizieren durch vielfältige Angebote:

  • Open-Access-Publikationsfonds
  • Open-Access-Repositorium der Universität Ulm OPARU
  • Kurse und Informationsveranstaltungen zu Open Access und zum wissenschaftlichen Publizieren
  • Persönliche Beratung
  • Flyer und Informationsmaterialien
  • Tutorials

Open Access

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