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Anpassung der Open Access Förderkonditionen

Ulm University

Bitte beachten Sie die vom Präsidium beschlossenen neuen Förderkonditionen der Open-Access-Fonds der Universität: für alle Artikel, die ab 1. September 2020 in reinen Open Access Zeitschriften eingereicht werden. Aus dem Open Access Fonds der Universität kann künftig nur noch ein anteiliger Kostenzuschuss zu 50% an den Artikelkosten (APC) gewährt werden. Die bisherige Preisobergrenze bei 2.000 € entfällt. Es gilt weiterhin, dass die Förderung nur gewährt werden kann, wenn die Artikel in fachlich anerkannten Zeitschriften erscheinen und wenn der korrespondierende Autor der Universität Ulm angehört. Eine Erst- oder Letztautorschaft ist für die Förderung nicht maßgeblich. Mit der Anpassung wurden die Förderkonditionen der Universität und der Medizinischen Fakultät weitgehend aufeinander abgestimmt.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der kiz-Webseite:
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/wid/publikationsmanagement/oap/oa-foerderung/

Ihre Fragen richten Sie bitte an oa [at] uni-ulm.de

Hn